Digitalisierungsfinanzierung
L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) · Darlehen
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss: KMU je nach Preisklasse 5,0 %, 2,0 % oder 1,0 % (5,0 % auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 250.000 EUR); größere Unternehmen 0,0 %. Finanzierungsanteil bis 100 %.
- Höchstbetrag
- KMU: 10.000 bis 5.000.000; größere Unternehmen: bis 25.000.000
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie größere mittelständische Unternehmen bis 500 Mio. EUR Jahresumsatz, mehrheitlich in Privatbesitz, mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Antragsweg
- Hausbankverfahren: Antrag über die Hausbank bei der L-Bank
- Frist
- Programmstart 01.07.2025, kein Enddatum ausgewiesen; laufende Antragstellung
Die Konditionen (Zinssätze, Tilgungszuschüsse) stammen aus der L-Bank-Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung mit Stand 27./28.08.2026 und ändern sich laufend - vor Antragstellung tagesaktuell prüfen. Die Mindestdarlehenssumme wurde zum 22.10.2025 von 25.000 auf 10.000 EUR gesenkt.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Ausfallbürgschaft Kredit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH · Bürgschaft
laufend
- Fördersatz
- Bürgschaftsquote 80 % des Kreditbetrags
- Höchstbetrag
- 2.000.000 je Bürgschaft
- Zielgruppe
- KMU nach EU-Definition, Freiberufler, Gründer und Übernehmer aller Branchen in Baden-Württemberg
- Antragsweg
- Über die Hausbank an die Bürgschaftsbank BW; alternativ 'Bürgschaft ohne Bank' direkt bei der Bürgschaftsbank
- Frist
- keine Frist, laufende Antragstellung
Ergänzend bietet die L-Bank die Kombi-Bürgschaft 50 sowie allgemeine Landesbürgschaften an.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Innovationsgutscheine BW (Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW, Mittelstand trifft Start-ups)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW; L-Bank · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- bis zu 50 % der Ausgaben
- Höchstbetrag
- Innovationsgutschein BW: 7.500; Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups: jeweils 20.000
- Zielgruppe
- Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW: KMU mit maximal 100 Mitarbeitenden; Mittelstand trifft Start-ups: maximal 250 Mitarbeitende. Sitz/Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
- Antragsweg
- Online-Antrag über das Förderportal der L-Bank; formale Prüfung, danach inhaltliche Bewertung durch ein Innovationsgremium
- Frist
- keine Antragsfristen ausgewiesen; L-Bank-Programmunterlagen mit Stand 20.07.2026
Es existiert daneben ein Innovationsgutschein Hightech Mobilität mit eigenen Bedingungen, der hier nicht geprüft wurde.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Landes-Beratungsförderung BW (Kurzberatung, Exportberatung, Nachfolgegutschein, CO2-/CSRD-Beratung)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW; Abwicklung durch RKW Baden-Württemberg · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Kurzberatung: 350 EUR von 1.000 EUR Tagessatz (35 %); Exportberatung: 500 EUR von 1.000 EUR Tagessatz (50 %); Nachfolgegutschein: 600 EUR pro Tag (60 %); CO2-Bilanzierung/CSRD: 75 %, max. 900 EUR netto pro Tag
- Höchstbetrag
- Kurzberatung: max. 2 Beratungstage pro Jahr; Exportberatung: max. 6 Tage pro Jahr; Nachfolgegutschein: 6 Tage; CO2/CSRD: max. 10 Tage pro Jahr
- Zielgruppe
- KMU nach EU-Definition mit Sitz in Baden-Württemberg
- Antragsweg
- Antrag beim RKW Baden-Württemberg (Nachfolgegutschein erst nach IHK-Informationsgespräch)
- Frist
- laufende Antragstellung, Kontingente pro Kalenderjahr
Das frühere ESF-Programm 'Coaching für kleine und mittlere Unternehmen' wird in dieser Form nicht mehr als eigenes Landesprogramm geführt; maßgeblich ist die aktuelle Programmliste des RKW BW.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Invest BW (Innovationsförderung)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW · Zuschuss
Antragsstopp
- Fördersatz
- kleine Unternehmen 45 %, mittlere Unternehmen 35 %, Unternehmen unter 3.000 Mitarbeitern 25 %, über 3.000 Mitarbeitern 15 %
- Höchstbetrag
- Einzelvorhaben 20.000 bis 650.000; Verbundvorhaben bis 1.300.000
- Zielgruppe
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Start-ups, freie Berufe, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Antragsweg
- Antragstellung nur innerhalb geöffneter Förderaufrufe über das Portal invest-bw.de
- Frist
- kein Aufruf geöffnet; Termine künftiger Aufrufe nicht angekündigt
Wörtlich auf der Programmseite: 'Aktuell ist kein Förderaufruf im Rahmen von Invest BW geöffnet.' Informationen zu künftigen Aufrufen sollen über die Programmwebseite und das Ministerium veröffentlicht werden - Seite regelmäßig beobachten.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW; L-Bank · Zuschuss
ausgelaufen
- Fördersatz
- 30 % der förderfähigen Kosten (bis zum Programmende)
- Höchstbetrag
- 3.000 (förderfähige Investition 5.000 bis 15.000)
- Zielgruppe
- KMU mit maximal 500 Mitarbeitern, Freiberufler und gewerbliche Unternehmen in Baden-Württemberg
- Antragsweg
- -
- Frist
- Programmende 30.06.2025; bewilligt werden konnten nur Anträge, die bis zum 30.06.2025 gestellt wurden
Die L-Bank stellt ausdrücklich fest: 'Das Programm (Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante) ist zum 30.06.2025 ausgelaufen.' Die Landesförderung wurde zum 01.07.2025 in das neue Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt. Auch die frühere Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus führt die L-Bank inzwischen unter 'eingestellte Produkte'.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Baden-Württemberg den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen Digitalisierungsfinanzierung. Nachfolgeprogramm der Digitalisierungsprämie und derzeit die tragende Landesförderung für Automatisierung in BW. Der Förderzweck nennt 'Automatisierung ... von Betriebsabläufen' ausdrücklich, die Zielgruppe deckt 20-500 Mitarbeiter vollständig ab und der Tilgungszuschuss wirkt wie ein Teilzuschuss auf die Investition.
Gibt es in Baden-Württemberg noch einen Digitalisierungsbonus?
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante ist ausgelaufen. Die L-Bank stellt ausdrücklich fest: 'Das Programm (Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante) ist zum 30.06.2025 ausgelaufen.' Die Landesförderung wurde zum 01.07.2025 in das neue Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt. Auch die frühere Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus führt die L-Bank inzwischen unter 'eingestellte Produkte'.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Die laufenden Programme dieser Region nehmen Anträge fortlaufend an, ohne Stichtag. Entscheidend ist etwas anderes: Der Antrag muss in fast allen Fällen VOR Vorhabensbeginn gestellt sein. Wer bestellt und danach fragt, bekommt nichts.