Förderung prüfen →
Im FokusNewsFörder-CheckROI-RechnerBeratung — Robo ReadyNewsletter
WerkzeugeFörder-CheckROI-RechnerKaufcheck: 16 ModelleAnbieter in Ihrer NäheHersteller & MarktausblickMarktübersicht & VergleichRoboter kaufenRoboter mieten (RaaS)Sicherheit & Pflichten
BranchenKleine ProduktionMetallbau & CNCBäckerei & LebensmittelLager & LogistikHandwerkReinigung & GebäudeLandwirtschaftGastronomie & HotelleriePflege & GesundheitswesenBauwesen
StartFörderungBaden-Württemberg

Robotik-Förderung Baden-Württemberg 2026: Zuschüsse, Kredite, Fristen

4 laufende und 2 beendete Programme, jedes einzeln gegen die Seite der Bewilligungsstelle geprüft. Stand der Prüfung: 29.08.2026.

Was diese Seite nicht ist. Eine redaktionelle Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Zusage. Angaben mit dem Vermerk „teilweise geprüft“ stammen zum Teil aus Übersichtsseiten statt aus der Richtlinie — brauchbar zur Orientierung, vor einer Kalkulation aber an der Quelle zu bestätigen. Fristen ändern sich kurzfristig.

Programme in Baden-Württemberg

Sortiert nach Brauchbarkeit: laufende zuerst, darin die mit hoher Robotik-Relevanz.

Digitalisierungsfinanzierung

L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) · Darlehen

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
Zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss: KMU je nach Preisklasse 5,0 %, 2,0 % oder 1,0 % (5,0 % auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 250.000 EUR); größere Unternehmen 0,0 %. Finanzierungsanteil bis 100 %.
Höchstbetrag
KMU: 10.000 bis 5.000.000; größere Unternehmen: bis 25.000.000
Zielgruppe
KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie größere mittelständische Unternehmen bis 500 Mio. EUR Jahresumsatz, mehrheitlich in Privatbesitz, mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Antragsweg
Hausbankverfahren: Antrag über die Hausbank bei der L-Bank
Frist
Programmstart 01.07.2025, kein Enddatum ausgewiesen; laufende Antragstellung

Die Konditionen (Zinssätze, Tilgungszuschüsse) stammen aus der L-Bank-Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung mit Stand 27./28.08.2026 und ändern sich laufend - vor Antragstellung tagesaktuell prüfen. Die Mindestdarlehenssumme wurde zum 22.10.2025 von 25.000 auf 10.000 EUR gesenkt.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Ausfallbürgschaft Kredit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH · Bürgschaft

laufend
Fördersatz
Bürgschaftsquote 80 % des Kreditbetrags
Höchstbetrag
2.000.000 je Bürgschaft
Zielgruppe
KMU nach EU-Definition, Freiberufler, Gründer und Übernehmer aller Branchen in Baden-Württemberg
Antragsweg
Über die Hausbank an die Bürgschaftsbank BW; alternativ 'Bürgschaft ohne Bank' direkt bei der Bürgschaftsbank
Frist
keine Frist, laufende Antragstellung

Ergänzend bietet die L-Bank die Kombi-Bürgschaft 50 sowie allgemeine Landesbürgschaften an.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Innovationsgutscheine BW (Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW, Mittelstand trifft Start-ups)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW; L-Bank · Zuschuss

laufend
Fördersatz
bis zu 50 % der Ausgaben
Höchstbetrag
Innovationsgutschein BW: 7.500; Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups: jeweils 20.000
Zielgruppe
Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW: KMU mit maximal 100 Mitarbeitenden; Mittelstand trifft Start-ups: maximal 250 Mitarbeitende. Sitz/Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Antragsweg
Online-Antrag über das Förderportal der L-Bank; formale Prüfung, danach inhaltliche Bewertung durch ein Innovationsgremium
Frist
keine Antragsfristen ausgewiesen; L-Bank-Programmunterlagen mit Stand 20.07.2026

Es existiert daneben ein Innovationsgutschein Hightech Mobilität mit eigenen Bedingungen, der hier nicht geprüft wurde.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Landes-Beratungsförderung BW (Kurzberatung, Exportberatung, Nachfolgegutschein, CO2-/CSRD-Beratung)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW; Abwicklung durch RKW Baden-Württemberg · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Kurzberatung: 350 EUR von 1.000 EUR Tagessatz (35 %); Exportberatung: 500 EUR von 1.000 EUR Tagessatz (50 %); Nachfolgegutschein: 600 EUR pro Tag (60 %); CO2-Bilanzierung/CSRD: 75 %, max. 900 EUR netto pro Tag
Höchstbetrag
Kurzberatung: max. 2 Beratungstage pro Jahr; Exportberatung: max. 6 Tage pro Jahr; Nachfolgegutschein: 6 Tage; CO2/CSRD: max. 10 Tage pro Jahr
Zielgruppe
KMU nach EU-Definition mit Sitz in Baden-Württemberg
Antragsweg
Antrag beim RKW Baden-Württemberg (Nachfolgegutschein erst nach IHK-Informationsgespräch)
Frist
laufende Antragstellung, Kontingente pro Kalenderjahr

Das frühere ESF-Programm 'Coaching für kleine und mittlere Unternehmen' wird in dieser Form nicht mehr als eigenes Landesprogramm geführt; maßgeblich ist die aktuelle Programmliste des RKW BW.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Nicht mehr beantragbar

Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.

Invest BW (Innovationsförderung)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW · Zuschuss

Antragsstopp
Fördersatz
kleine Unternehmen 45 %, mittlere Unternehmen 35 %, Unternehmen unter 3.000 Mitarbeitern 25 %, über 3.000 Mitarbeitern 15 %
Höchstbetrag
Einzelvorhaben 20.000 bis 650.000; Verbundvorhaben bis 1.300.000
Zielgruppe
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Start-ups, freie Berufe, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Antragsweg
Antragstellung nur innerhalb geöffneter Förderaufrufe über das Portal invest-bw.de
Frist
kein Aufruf geöffnet; Termine künftiger Aufrufe nicht angekündigt

Wörtlich auf der Programmseite: 'Aktuell ist kein Förderaufruf im Rahmen von Invest BW geöffnet.' Informationen zu künftigen Aufrufen sollen über die Programmwebseite und das Ministerium veröffentlicht werden - Seite regelmäßig beobachten.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW; L-Bank · Zuschuss

ausgelaufen
Fördersatz
30 % der förderfähigen Kosten (bis zum Programmende)
Höchstbetrag
3.000 (förderfähige Investition 5.000 bis 15.000)
Zielgruppe
KMU mit maximal 500 Mitarbeitern, Freiberufler und gewerbliche Unternehmen in Baden-Württemberg
Antragsweg
-
Frist
Programmende 30.06.2025; bewilligt werden konnten nur Anträge, die bis zum 30.06.2025 gestellt wurden

Die L-Bank stellt ausdrücklich fest: 'Das Programm (Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante) ist zum 30.06.2025 ausgelaufen.' Die Landesförderung wurde zum 01.07.2025 in das neue Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt. Auch die frühere Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus führt die L-Bank inzwischen unter 'eingestellte Produkte'.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Bundesprogramme, die zusätzlich gelten

Unabhängig vom Bundesland. Eine Kombination mehrerer Förderungen ist nicht immer zulässig — das klärt die Bewilligungsstelle vor der Antragstellung.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Höchstbetrag
keine betragsmäßige Obergrenze
Zielgruppe
Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
Antragsweg
Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
Frist
Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.

ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
Höchstbetrag
Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
Zielgruppe
Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
Antragsweg
Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
Frist
keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

ERP-Förderkredit KMU (365, 366)

KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
Höchstbetrag
25.000.000 EUR pro Vorhaben
Zielgruppe
KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
Antragsweg
Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
Frist
keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen

Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
Höchstbetrag
keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
Frist
Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)

Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Höchstbetrag
Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
Zielgruppe
Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
Antragsweg
Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
Frist
Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.

Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)

Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
Höchstbetrag
Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
Antragsweg
Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
Frist
keine Frist; laufende Antragstellung

Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
Höchstbetrag
2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
Zielgruppe
KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
Antragsweg
Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
Frist
Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten

Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

KMU-innovativ: Produktionsforschung

BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
Höchstbetrag
keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
Zielgruppe
KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
Antragsweg
Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
Frist
Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober

Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren

BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
Höchstbetrag
entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
Zielgruppe
Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
Antragsweg
Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
Frist
Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.

Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Häufige Fragen

Welche Förderung deckt in Baden-Württemberg den Kauf eines Roboters ab?

Am ehesten passen Digitalisierungsfinanzierung. Nachfolgeprogramm der Digitalisierungsprämie und derzeit die tragende Landesförderung für Automatisierung in BW. Der Förderzweck nennt 'Automatisierung ... von Betriebsabläufen' ausdrücklich, die Zielgruppe deckt 20-500 Mitarbeiter vollständig ab und der Tilgungszuschuss wirkt wie ein Teilzuschuss auf die Investition.

Gibt es in Baden-Württemberg noch einen Digitalisierungsbonus?

Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante ist ausgelaufen. Die L-Bank stellt ausdrücklich fest: 'Das Programm (Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante) ist zum 30.06.2025 ausgelaufen.' Die Landesförderung wurde zum 01.07.2025 in das neue Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt. Auch die frühere Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus führt die L-Bank inzwischen unter 'eingestellte Produkte'.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die laufenden Programme dieser Region nehmen Anträge fortlaufend an, ohne Stichtag. Entscheidend ist etwas anderes: Der Antrag muss in fast allen Fällen VOR Vorhabensbeginn gestellt sein. Wer bestellt und danach fragt, bekommt nichts.