Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Wachstum (GuW Wachstum)
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) · Darlehen
laufend
- Fördersatz
- Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung, 100 % Auszahlung; zusätzliche Zinsvergünstigung für transformationsbezogene Investitionen
- Höchstbetrag
- 2.500.000 €
- Zielgruppe
- Existenzgründer und Festiger innerhalb der ersten 5 Jahre, Freiberufler sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen; Investitionsort im Saarland
- Antragsweg
- Antragstellung über die Hausbank; die SIKB refinanziert als Durchleitungsinstitut
- Frist
- Keine feste Frist
Angesichts des unklaren Status der saarländischen Investitionszuschüsse ist dies derzeit das verlässlichste verifizierte SIKB-Instrument für die Finanzierung einer Roboterinvestition. Konditionen bonitätsabhängig, Festlegung im Hausbankverfahren.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
MWIDE Saarland, KdW-Servicestelle c/o FITT gGmbH; ESF-Plus-kofinanziert · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- 40 % der Seminarkosten
- Höchstbetrag
- 2.000 €
- Zielgruppe
- KMU nach EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland; große Unternehmen ausgeschlossen
- Antragsweg
- Antrag bei der KdW-Servicestelle (c/o FITT, Saaruferstr. 1, 66117 Saarbrücken) spätestens 3 Werktage vor Seminarbeginn; Nachweise innerhalb von 3 Monaten nach Kursende
- Frist
- Programm seit 01.01.2022, gültig bis 2027 (ESF-Plus-Förderperiode 2021–2027)
Jahresobergrenzen je Unternehmen: 20.000 EUR (unter 10 Beschäftigte), 100.000 EUR (unter 50 Beschäftigte), 250.000 EUR (unter 250 Beschäftigte). Für einen Betrieb mit 20–500 MA gilt: Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind als Nicht-KMU ausgeschlossen.
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RegioInnoGrowth Saarland
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) · Darlehen
laufend
- Fördersatz
- Nachrangdarlehen: 10 Jahre Laufzeit, 5 tilgungsfreie Anfangsjahre, marktorientierter bonitätsabhängiger Zins. Stille Beteiligung: 8,50 % p.a. Festverzinsung zzgl. variabler Vergütung von 10 % auf den Jahresüberschuss, 2 % Bearbeitungsgebühr
- Höchstbetrag
- 1.000.000 €
- Zielgruppe
- Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz, mit Sitz oder mindestens 50 % der Beschäftigten im Saarland; Fokus auf innovative (ökologische, digitale, soziale) Geschäftsmodelle
- Antragsweg
- Direkt bei der SIKB (unternehmen@sikb.de, 0681/3033-0)
- Frist
- Keine feste Frist genannt
Drei Instrumente: Nachrangdarlehen, stille Beteiligung, offene Beteiligung; max. 1 Mio. EUR pro Kreditnehmereinheit. Endvergütung bei stiller Beteiligung: 32,50 % für die ersten 5 Jahre plus 6,50 % je weiterem Jahr.
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Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) – Förderung von Tourismusbetriebsstätten
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) Saarland, Referat E/2 · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- C-Fördergebiet: bis 25 % (klein), bis 15 % (mittel), bis 10 % (groß). D-Fördergebiet: bis 20 % (klein), bis 10 % (mittel)
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Tourismusbetriebe (Hotels, Ferienwohnungen) mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland; außerhalb des C-Fördergebiets nur KMU
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabenbeginn beim MWIDE Saarland, Referat E/2
- Frist
- Regelung befristet bis 31.12.2027; gültig seit 17.12.2021 (Fassung vom 01.01.2022)
Nur als Indiz für die aktive GRW-Struktur des Saarlandes aufgeführt; für Robotik-Investitionen im produzierenden Gewerbe nicht anwendbar.
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DigitalInvest KMU
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) Saarland · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 50 % (kleine Unternehmen bis 50 Beschäftigte), bis zu 30 % (mittlere Unternehmen 51–250 Beschäftigte)
- Höchstbetrag
- 20.000 €
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland, insbesondere aus Gewerbe, Handel und Handwerk
- Antragsweg
- Digitale Antragstellung über das nFMI-Portal des Saarlandes vor Vorhabenbeginn
- Frist
- Programmlaufzeit bis 31.12.2028; ca. 1,5 Mio. EUR Budget pro Jahr
Aktiv seit Mitte Februar 2025. Fördersätze und Höchstbeträge sind über Handwerkskammer und IHK des Saarlandes übereinstimmend belegt; die Primärquellen saarland.de und der offizielle Förderkatalog-PDF waren am 28.08.2026 technisch nicht abrufbar (HTTP 403). Ob Robotik/Automatisierungstechnik konkret förderfähig ist, sollte daher direkt beim MWIDE erfragt werden. Wegen des jährlichen Budgetdeckels von 1,5 Mio. EUR ist eine frühe Antragstellung im Jahr ratsam.
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Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) Saarland · Zuschuss
unklarhohe Relevanznein geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte im saarländischen GRW-Fördergebiet; überregionaler Absatz (in der Regel über 50 % des Umsatzes) erforderlich
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabenbeginn beim MWIDE Saarland
- Frist
- nicht belegt
NICHT VERIFIZIERT — bewusst keine Zahlen angegeben. Die foerderdatenbank.de-Einträge zur GRW gewerbliche Wirtschaft Saarland und zum Regionalen Förderprogramm Saarland waren am 28.08.2026 bei wiederholten Abrufen dauerhaft nicht erreichbar (HTTP 403), während andere Saarland-Einträge derselben Datenbank (z. B. GRW Tourismusbetriebsstätten, ESF+, KdW) problemlos luden — das kann auf eine Überarbeitung oder Deaktivierung der Einträge hindeuten, ist aber kein Beleg. Auch saarland.de blockierte den Abruf. Zirkulierende Fördersätze (30/20/10 % im C-Gebiet, 20/10 % im D-Gebiet) stammen aus einer Drittquelle mit Stand 2016 und werden hier deshalb NICHT als belegt geführt. Vor jeder Planung direkt beim MWIDE Saarland verifizieren — dies ist die wichtigste offene Frage für einen Roboterkauf im Saarland.
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Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) Saarland · Zuschuss
unklarnein geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- KMU der gewerblichen Wirtschaft außerhalb der GRW-Fördergebiete, insbesondere in den Landkreisen Merzig-Wadern, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabenbeginn beim MWIDE Saarland
- Frist
- nicht belegt
NICHT VERIFIZIERT — bewusst keine Zahlen angegeben. Wie beim GRW-Eintrag war die foerderdatenbank.de-Seite am 28.08.2026 dauerhaft nicht abrufbar (HTTP 403). Kursierende Angaben (Zuschuss 25.000 EUR bis 7,5 Mio. EUR, Fördersätze 7,5–20 %) stammen aus einer Drittquelle mit Stand 2016 und sind nicht belastbar. Status beim MWIDE Saarland erfragen.
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Zentrales Technologieprogramm Saar (ZTS)
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) Saarland, Referat C/2 · Zuschuss
unklarteilweise geprüft
- Fördersatz
- Einzelprojekte FuE 25–45 %, Kooperationsprojekte bis 60 % (mit 15 % Bonus), KMU nach De-minimis 35–50 %, Forschungseinrichtungen bis 80–90 %
- Höchstbetrag
- 500.000 €
- Zielgruppe
- Privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland sowie Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten
- Antragsweg
- Antrag beim MWIDE Saarland, Referat C/2 (referat.c2@wirtschaft.saarland.de, 0681 5013800)
- Frist
- Laut foerderdatenbank.de gültig bis 31.12.2023; keine offizielle Bestätigung einer Verlängerung oder Neuauflage auffindbar
STATUS UNKLAR, vermutlich ausgelaufen: Die Richtlinie war laut foerderdatenbank.de bis 31.12.2023 befristet. Eine Neuauflage konnte am 28.08.2026 nicht belegt werden, weil die Seite saarland.de/mwide zur Innovationsförderung technisch nicht abrufbar war (HTTP 403). Die genannten Fördersätze beziehen sich auf die Fassung bis 2023 und sind für 2026 NICHT belastbar. Vor Planung beim MWIDE Referat C/2 erfragen.
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Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Saarland den Kauf eines Roboters ab?
Derzeit gibt es in Saarland kein Programm mit hoher Robotik-Relevanz, das laufend beantragt werden kann. In dieser Lage sind die Bundesprogramme der bessere Weg — sie gelten zusätzlich und unabhängig vom Bundesland.
Gibt es in Saarland noch einen Digitalisierungsbonus?
Von den 8 geprüften Programmen in Saarland läuft derzeit keines unter dieser Bezeichnung aus. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) — Programm seit 01.01.2022, gültig bis 2027 (ESF-Plus-Förderperiode 2021–2027) · Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) – Förderung von Tourismusbetriebsstätten — Regelung befristet bis 31.12.2027; gültig seit 17.12.2021 (Fassung vom 01.01.2022) · DigitalInvest KMU — Programmlaufzeit bis 31.12.2028; ca. 1,5 Mio. EUR Budget pro Jahr. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.