FEI-Richtlinie – Prozessinnovationen sowie Investitionen infolge von Prozessinnovationen
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Schwerin (im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V) · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Prozessinnovationen: 15–50 %. Investitionen infolge von Prozessinnovationen: bis zu 50 %.
- Höchstbetrag
- Prozessinnovationen: 200.000 EUR je Unternehmen. Investitionen infolge von Prozessinnovationen: 100.000 EUR je Unternehmen. Mindestzuwendung im Gesamtprogramm: 15.000 EUR
- Zielgruppe
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern; ferner Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen in Verbundvorhaben
- Antragsweg
- Antrag beim TBI, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Vorhabensbeginn. Bei Verbundvorhaben zweistufiges Verfahren mit vorgeschalteter Skizzenprüfung.
- Frist
- Richtlinie gültig bis 30.06.2027. Antrag mindestens 14 Tage vor geplantem Beginn.
Deutlich kürzere Vorlauffrist als bei GRW (14 Tage statt Antrag vor jedem Vertragsabschluss) – für schnelle Vorhaben attraktiv. Die genaue Einordnung des Roboterprojekts als 'Prozessinnovation' im beihilferechtlichen Sinn sollte vorab mit dem TBI abgestimmt werden. Kumulierung mit GRW für dasselbe Wirtschaftsgut ist zu prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
GRW – Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Werkstraße 213, 19061 Schwerin · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Stand 01.01.2026: Landkreis Vorpommern-Greifswald – kleine 35 %, mittlere 25 %, große 15 %. Übrige Landkreise (Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen) – kleine 25 %, mittlere 15 %, große 10 %. Hansestadt Rostock und Schwerin – kleine 20 %, mittlere 10 %, große 10 %. Erhöhung um bis zu 5 Prozentpunkte möglich für verarbeitendes Gewerbe, strategische Standorte oder Unternehmen mit Umwelt-/Sozialzertifizierung.
- Höchstbetrag
- Investitionsobergrenze 750.000 EUR je neu geschaffenem und 500.000 EUR je gesichertem Arbeitsplatz; Mindestinvestition 50.000 EUR
- Zielgruppe
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern. Ausgeschlossen: Landwirtschaft, Fischerei, Energieversorgung, Einzelhandel, Krankenhäuser, Finanzdienstleistungen.
- Antragsweg
- Schriftlicher, formgebundener Antrag beim Landesförderinstitut M-V zwingend vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge. Erstattungsprinzip – Auszahlung nach Nachweis getätigter Ausgaben.
- Frist
- Laufende Antragstellung, kein Antragsstopp. Antrag zwingend vor Vertragsabschluss.
WICHTIG: Das LFI weist ausdrücklich darauf hin, dass das Land derzeit eine NEUE GRW-Richtlinie erarbeitet ('Aufgrund zahlreicher Änderungen in den Rechtsgrundlagen erarbeitet das Land M-V derzeit eine neue Richtlinie'). Diese wird auch für bereits gestellte, noch offene Anträge gelten. Bis zur Veröffentlichung dienen die bisherigen Regelungen nur zur Orientierung – die Fördersätze können sich also ändern. Ein Antragsstopp besteht jedoch nicht.
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FEI-Richtlinie – Innovationsberatungsdienste
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Schwerin · Beratungsförderung
laufend
- Fördersatz
- bis zu 50 %
- Höchstbetrag
- 200.000 EUR je Unternehmen innerhalb von 3 Jahren
- Zielgruppe
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Antragsweg
- Antrag beim TBI, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Vorhabensbeginn.
- Frist
- Richtlinie gültig bis 30.06.2027.
Ideale Kombination: Innovationsberatung für die Planung, anschließend 'Investitionen infolge von Prozessinnovationen' für die Roboterzelle – beides aus derselben Richtlinie beim selben Ansprechpartner.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Bildungsschecks / unternehmensspezifische Maßnahmen)
GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schwerin · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- Bildungsschecks: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unternehmensspezifische Maßnahmen: 50 % Regelsatz, 60 % für mittlere Unternehmen, 70 % für kleine Unternehmen.
- Höchstbetrag
- 3.000 EUR je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme
- Zielgruppe
- Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Antragsweg
- Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der GSA mbH, Schwerin.
- Frist
- Die Verwaltungsvorschrift tritt am 31.12.2026 außer Kraft ('Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft'). Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn.
ZEITKRITISCH: Die Richtlinie läuft am 31.12.2026 aus – nur noch rund vier Monate Restlaufzeit. Ob eine Nachfolgeregelung kommt, ist nicht belegt. Wer Qualifizierung für ein Robotikprojekt plant, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
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Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
DigiTrans MV (Förderung der digitalen Transformation)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI); Skizzenverfahren zeitweise über TBI; Fachaufsicht Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung · Zuschuss
unklarnein geprüft
- Fördersatz
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (in einer Beraterquelle differenziert nach 50 % für kleine und 35 % für mittlere Unternehmen – letzteres nicht amtlich belegt)
- Höchstbetrag
- in der Regel 10.000 EUR, in Ausnahmefällen bis 50.000 EUR (Angabe des Regierungsportals M-V)
- Zielgruppe
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern – vom Start-up bis zum etablierten Handwerksbetrieb. In einer früheren Programmfassung beschränkt auf Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten aus verarbeitendem Gewerbe, Handwerk und Tourismus.
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut M-V.
- Frist
- Kein Gültigkeitsende aus offizieller Quelle belegt. Eine ältere Programmstufe sah eine Skizzenfrist bis 31.12.2024 vor.
STATUS UNKLAR – begründeter Verdacht auf Auslaufen: DigiTrans wird im aktuellen Förderfinder des Landesförderinstituts M-V NICHT mehr als Programm gelistet, und die TBI-Programmübersicht führt es ebenfalls nicht. Das Regierungsportal M-V beschreibt das Programm zwar weiterhin als beantragbar, nennt aber kein Gültigkeitsende. Die auffindbaren Detailseiten (digitalesmv.de, Pressemitteilungen) stammen aus 2021 bzw. 2024/2025. Vor jeder Planung telefonisch beim LFI M-V klären, ob DigiTrans noch beantragbar ist.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Mecklenburg-Vorpommern den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen FEI-Richtlinie – Prozessinnovationen sowie Investitionen infolge von Prozessinnovationen, GRW – Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Der Fördergegenstand 'Investitionen infolge von Prozessinnovationen' trifft die Einführung von Robotik und Cobots präzise: Die Automatisierung eines bisher manuellen Fertigungsschritts IST eine Prozessinnovation, und die daraus folgende Anlagenbeschaffung ist mit bis zu 50 % förderfähig. Die Quote liegt über den GRW-Sätzen in MV, der Deckel von 100.000 EUR begrenzt sie jedoch auf mittelgroße Zellen. Für MV-Betriebe der wichtigste Alternativ- bzw. Ergänzungsweg zur GRW.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch einen Digitalisierungsbonus?
Von den 5 geprüften Programmen in Mecklenburg-Vorpommern läuft derzeit keines unter dieser Bezeichnung aus. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: FEI-Richtlinie – Prozessinnovationen sowie Investitionen infolge von Prozessinnovationen — Richtlinie gültig bis 30.06.2027. Antrag mindestens 14 Tage vor geplantem Beginn. · FEI-Richtlinie – Innovationsberatungsdienste — Richtlinie gültig bis 30.06.2027. · Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Bildungsschecks / unternehmensspezifische Maßnahmen) — Die Verwaltungsvorschrift tritt am 31.12.2026 außer Kraft ('Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft'). Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn.. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.