GRW-Unternehmensförderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) / Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Kleine Unternehmen bis 35 %, mittlere Unternehmen bis 25 %, große Unternehmen bis 15 % der förderfähigen Kosten (Sachsen-Anhalt ist durchgängig C-Fördergebiet)
- Höchstbetrag
- kein einheitlicher Höchstbetrag belegt; Mindestinvestition 30.000 EUR
- Zielgruppe
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Überregionaler Absatz erforderlich (mehr als 50 % des Umsatzes außerhalb eines 50-km-Radius). Ausgeschlossen u. a. Landwirtschaft, Fischerei, Energieversorgung, Einzelhandel, Krankenhäuser, Finanzdienstleistungen.
- Antragsweg
- Antrag zwingend vor Vorhabensbeginn bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
- Frist
- Laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn. Kein Stichtag belegt.
Die Fördersätze 35/25/15 % konnten am 28.08.2026 nicht direkt von der IB- oder Ministeriumsseite abgerufen werden (Seiten lieferten 403/404); sie stammen aus zwei unabhängigen Sekundärquellen, die übereinstimmen und dem C-Fördergebietsstatus des Landes entsprechen. Zusätzlich kursieren in Beraterquellen abweichende Werte (30/20/10 %) sowie Angaben zu Arbeitsplatzauflagen. Vor Kalkulation unbedingt aktuellen Fördersatz und Arbeitsplatzbedingung direkt bei der IB bestätigen lassen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) / Ministerium für Wirtschaft · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Höchstbetrag
- 70.000 EUR je Vorhaben; Mindestzuwendung 3.000 EUR; maximale Gesamtprojektkosten 200.000 EUR; Beraterhonorare gedeckelt auf 6.000 EUR je Vorhaben
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Antragsweg
- Einreichung einer Projektskizze über das IB-Kundenportal (Vorhabenbeschreibung, Innovationsbegründung, Nutzerprognose, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Finanzierungsplan). Auswahl über Punktebewertung.
- Frist
- 7. Förderaufruf endete am 29.07.2026. Nächste Antragszeitfenster: 28.09.2026, 13:00 Uhr und 30.11.2026, 13:00 Uhr – jeweils Schließung nach Eingang von 90 Anträgen. Projektlaufzeit max. 12 Monate.
Klar terminiertes Programm mit konkret benannten nächsten Öffnungsterminen – das macht es planbar. Achtung: Kontingentierung auf 90 Anträge je Fenster, punktgenaue Antragstellung ab 13:00 Uhr ist erfolgskritisch. In Beraterquellen kursiert eine Quote von bis zu 70 % – diese ist durch die offizielle IB-Quelle NICHT gedeckt; belegt sind 50 %.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Beratungsförderung des Landes (Beratungshilfeprogramm KMU)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) / Ministerium für Wirtschaft · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- 6.000 EUR (angehoben von zuvor 4.500 EUR)
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt
- Antragsweg
- Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt; genaues Verfahren nicht belegt.
- Frist
- nicht belegt
Belegt ist ausschließlich die Anhebung des maximalen Zuschusses von 4.500 auf 6.000 EUR im Zuge einer Vereinfachung der Beratungsförderung durch das Wirtschaftsministerium. Fördersatz in Prozent, förderfähige Beratungsthemen und Antragsverfahren konnten am 28.08.2026 nicht aus offizieller Quelle abgerufen werden (IB-Seiten lieferten unvollständige Inhalte, IHK-Seite 403). Als Alternative steht bundesweit die BAFA-Förderung 'Unternehmerisches Know-how' zur Verfügung.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
IB-Digitalisierungsdarlehen 2021–2027
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) · Darlehen
unklarnein geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Unternehmen mit Digitalisierungsvorhaben in Sachsen-Anhalt (genaue Abgrenzung nicht belegt)
- Antragsweg
- Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt; genaues Verfahren nicht belegt.
- Frist
- nicht belegt
Die IB-Programmseite lieferte am 28.08.2026 nur Navigations- und Metadaten, keine belastbaren Konditionen. Weder Darlehenshöhe, Zinskonditionen, Laufzeiten noch der aktuelle Angebotsstatus konnten aus offizieller Quelle belegt werden. Konditionen direkt bei der IB erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Sachsen-Anhalt INVESTIERT
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) · Zuschuss
Antragsstopphohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstbetrag
- 300.000 EUR
- Zielgruppe
- KMU aus verarbeitendem Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistung, Beherbergung und Gastronomie mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Antragsweg
- Wettbewerbsverfahren mit definierten Antragsfenstern über das IB-Kundenportal.
- Frist
- 4. Wettbewerbsrunde endete am 15.05.2026, 10:00 Uhr. Derzeit keine Antragstellung möglich; Termin der nächsten Runde war am 28.08.2026 noch nicht veröffentlicht (Ankündigung über IB-Website und Newsletter).
Kein ausgelaufenes Programm, sondern ein Wettbewerbsverfahren zwischen zwei Runden. Für einen geplanten Roboterkauf lohnt es, jetzt den IB-Newsletter zu abonnieren und die Unterlagen vorzubereiten, damit man das nächste Antragsfenster nicht verpasst. Wichtig: Vorhabensbeginn erst nach Antragstellung.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Sachsen-Anhalt den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen GRW-Unternehmensförderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Der Fördertatbestand 'grundlegende Änderung des Produktionsprozesses' ist genau der Fall, in den eine Roboter- oder Cobot-Einführung fällt. Mit bis zu 25 % für mittlere und 35 % für kleine Unternehmen ist GRW das stärkste Investitionsinstrument in Sachsen-Anhalt für Automatisierungshardware.
Gibt es in Sachsen-Anhalt noch einen Digitalisierungsbonus?
Von den 5 geprüften Programmen in Sachsen-Anhalt sind 1 nicht mehr beantragbar. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION — 7. Förderaufruf endete am 29.07.2026. Nächste Antragszeitfenster: 28.09.2026, 13:00 Uhr und 30.11.2026, 13:00 Uhr – jeweils Schließung nach Eingang von 90 Anträgen. Projektlaufzeit max. 12 Monate. · Beratungsförderung des Landes (Beratungshilfeprogramm KMU) — nicht belegt. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.