Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
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ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
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ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
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GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
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Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
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Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
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Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
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KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
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Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
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Robotik-Förderung im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland (Robo-Hubs, Robots4CleanTech, Aktionsplan Robotikforschung)
BMFTR (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) · Zuschuss
laufendnein geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- nicht belegt; nach Ausrichtung der Bekanntmachungen primär Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Konsortien, Unternehmen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Bekanntmachungen des BMFTR über die jeweiligen Projektträger; Konzeptwettbewerb bei den Robo-Hubs
- Frist
- Bekanntmachung Innovationslabore für KI-basierte Robotik (Robo-Hubs) im Bundesanzeiger vom 11.06.2026; Bekanntmachung Robots4CleanTech vom 25.06.2026; Bekanntmachung KI-gestützte Robotik (Kooperation Japan) vom 15.05.2026. Konkrete Einreichungsfristen nicht belegt.
Die Existenz und die Veröffentlichungsdaten der Bekanntmachungen sind belegt, die Inhalte (Antragsberechtigung, Quoten, Fristen, Projektträger) konnten auf den BMFTR-Seiten nicht ausgelesen werden. Wer hier ansetzen will, muss die Richtlinien im Bundesanzeiger prüfen. Ergänzend liegt ein Aktionsplan Robotikforschung des BMFTR vor — ein Forschungs-, kein Investitionsprogramm.
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Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
KfW · Darlehen
unklarteilweise geprüft
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen; 047 mit Haftungsfreistellung
- Höchstbetrag
- im abgerufenen Merkblatt (Stand 01.01.2022) max. 100.000.000 EUR pro Unternehmensgruppe, zusätzlich begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 bzw. das Doppelte der Lohnkosten 2019 bzw. den Liquiditätsbedarf — diese Grenzen sind Corona-Sonderregelungen und für 2026 nicht mehr aussagekräftig
- Zielgruppe
- 047: KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz. 037: große Unternehmen ohne Umsatzgrenze. Mindestens 5 Jahre am Markt.
- Antragsweg
- Antrag bei Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn
- Frist
- nicht belegt
Das einzige abrufbare Merkblatt hat Stand 01.01.2022 und beschreibt die Corona-Sonderregelung inkl. einer abgelaufenen KfW-Anmeldefrist zum 30.04.2022. Die dort genannten Beträge dürfen NICHT als aktuelle Konditionen 2026 verwendet werden. Aktuellen Stand zwingend bei der KfW oder der Hausbank erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
unklarnein geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- KMU und mittelständische Unternehmen (historisch)
- Antragsweg
- über Hausbank / Finanzierungspartner
- Frist
- nicht belegt
Die KfW-Produktseiten zu 380/390/391 waren am 29.08.2026 nicht abrufbar (Redirect-Schleife). Die KfW führt Digitalisierung inzwischen unter 511/512 und Innovation unter 513 mit Merkblättern aus 2025/2026, was für eine Ablösung der 380er-Reihe spricht — das ist jedoch NICHT belegt. Vor Beratung des Kunden zwingend bei KfW/Hausbank klären.
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ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (FuE-Einzel- und Kooperationsprojekte)
BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) · Zuschuss
Antragsstopp
- Fördersatz
- FuE-Einzelprojekte: kleine Unternehmen 40 %, kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen bzw. junge kleine Unternehmen 45 %, mittlere Unternehmen 35 %, größere mittelständische Unternehmen 25 %
- Höchstbetrag
- zuwendungsfähige Kosten je ZIM-Einzelprojekt max. 690.000 EUR
- Zielgruppe
- Mittelständische Unternehmen bis 499 Beschäftigte (erweiterter ZIM-Mittelstandsbegriff) sowie Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten
- Antragsweg
- Volldigitale Antragstellung über die Förderzentrale Deutschland (FZD)
- Frist
- Befristeter Antragsstopp seit 07.07.2026, 12:00 Uhr. Aufhebung wird für Anfang 2027 angestrebt, abhängig von den Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt 2027.
WICHTIGSTE AKTUELLE ÄNDERUNG: Seit 07.07.2026, 12:00 Uhr nimmt das ZIM vorübergehend KEINE Anträge auf Zuschüsse mehr an — betroffen sind alle Projektformen und Projektskizzen, ausgenommen internationale Kooperationen in bilateralen/multilateralen Ausschreibungen. Grund ist die seit dem 4. Quartal 2025 erheblich gestiegene Nachfrage bei begrenzten Haushaltsmitteln. Bereits bewilligte Anträge und Auszahlungen bleiben unberührt. Die Antragsfrist für zweite Phasen von Innovationsnetzwerken ist suspendiert. Ein verbindliches Enddatum des Stopps gibt es nicht.
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Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
BMWE (vormals BMWK) · Zuschuss
ausgelaufen
- Fördersatz
- historisch; für 2026 nicht mehr relevant
- Höchstbetrag
- historisch; für 2026 nicht mehr relevant
- Zielgruppe
- ehemals KMU von 3 bis 499 Beschäftigten
- Antragsweg
- entfällt — Förderportal abgeschaltet
- Frist
- Richtlinie gemäß Punkt 7 befristet bis 31.12.2023; Förderportal zum 31.03.2026 abgeschaltet
Wörtlich auf dem Förderportal: Die Förderrichtlinie Digital Jetzt ist gemäß Punkt 7 der Richtlinie bis zum 31.12.2023 befristet. Das Förderprogramm ist ausgelaufen und das Förderportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Ein Nachfolgeprogramm auf Bundesebene existiert nicht. Anfragen an info@bmwe.de.
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go-digital
BMWE (vormals BMWK) · Beratungsförderung
ausgelaufen
- Fördersatz
- nicht belegt (Programm beendet)
- Höchstbetrag
- nicht belegt (Programm beendet)
- Zielgruppe
- ehemals KMU der gewerblichen Wirtschaft und Handwerk
- Antragsweg
- entfällt
- Frist
- ausgelaufen am 31.12.2024; 2024 bewilligte Projekte durften bis in das Jahr 2025 hinein durchgeführt und abgerechnet werden
Wörtlich: Das Förderprogramm go-digital ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Ein direktes Nachfolgeprogramm wird nicht genannt; verwiesen wird auf Digitalisierungsprogramme der Bundesländer, das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren, die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft sowie KfW-Digitalisierungsförderung.
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Bundesweites Zuschussprogramm für die Anschaffung von Robotern, Cobots oder Automatisierungsanlagen (allgemein, ohne regionale Bindung)
— · Zuschuss
kein Programm gefundenhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- entfällt
- Höchstbetrag
- entfällt
- Zielgruppe
- entfällt
- Antragsweg
- entfällt
- Frist
- entfällt
Negativbefund aus der Recherche: Nach Auslaufen von Digital Jetzt (31.12.2023) und go-digital (31.12.2024) und dem ZIM-Antragsstopp (07.07.2026) gibt es auf Bundesebene KEINEN allgemeinen, regional ungebundenen Investitionszuschuss für Robotik oder Automatisierung. Die Robotikaktivitäten des Bundes 2026 (Hightech Agenda Deutschland, Aktionsplan Robotikforschung, Robo-Hubs) sind ausnahmslos Forschungsförderung. Zuschüsse auf die Investition selbst gibt es nur regional gebunden über die GRW; ansonsten bleiben Steuerinstrumente und zinsverbilligte Kredite. Ein Negativbefund kann nie vollständig bewiesen werden — eine Volltextsuche in der Förderdatenbank vor der endgültigen Beratung ist empfehlenswert.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt auf Bundesebene den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm), ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512), ERP-Förderkredit KMU (365, 366). Die wirtschaftlich mit Abstand wirksamste und zugleich sicherste Bundesmaßnahme für einen Roboterkauf: kein Antrag, keine Bewilligung, kein Haushaltsvorbehalt, keine Größenschwelle. Sie greift genau in dem Zeitfenster, in dem eine 2027 geplante Anschaffung liegt.
Gibt es auf Bundesebene noch einen Digitalisierungsbonus?
Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU ist ausgelaufen. Wörtlich auf dem Förderportal: Die Förderrichtlinie Digital Jetzt ist gemäß Punkt 7 der Richtlinie bis zum 31.12.2023 befristet. Das Förderprogramm ist ausgelaufen und das Förderportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Ein Nachfolgeprogramm auf Bundesebene existiert nicht. Anfragen an info@bmwe.de.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm) — Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand. · GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen — Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre) · Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU) — Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.