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Robotik-Förderung Sachsen 2026: Zuschüsse, Kredite, Fristen

4 laufende und 4 beendete Programme, jedes einzeln gegen die Seite der Bewilligungsstelle geprüft. Stand der Prüfung: 29.08.2026.

Was diese Seite nicht ist. Eine redaktionelle Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Zusage. Angaben mit dem Vermerk „teilweise geprüft“ stammen zum Teil aus Übersichtsseiten statt aus der Richtlinie — brauchbar zur Orientierung, vor einer Kalkulation aber an der Quelle zu bestätigen. Fristen ändern sich kurzfristig.

Programme in Sachsen

Sortiert nach Brauchbarkeit: laufende zuerst, darin die mit hoher Robotik-Relevanz.

GRW RIGA – Investitionszuschuss (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Richtlinie GRW RIGA)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) / SMWA · Zuschuss

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
Kleine Unternehmen: 20 % (D-Fördergebiet), 30 % (C-Fördergebiet Chemnitz), 35 % (C-Fördergebiet übrige Regionen), 45 % (C-Fördergebiet mit Grenzbonus). Mittlere Unternehmen: 10 % (D), 20 % (C Chemnitz), 25 % (C übrige), 35 % (C mit Grenzbonus). Große Unternehmen: 10 % (C Chemnitz), 15 % (C übrige), 25 % (C mit Grenzbonus).
Höchstbetrag
kein fester Höchstbetrag in der Richtlinie belegt; Begrenzung über Fördersatz und beihilferechtliche Obergrenzen. Mindestinvestition: 50.000 EUR (Landkreise) bzw. 70.000 EUR (kreisfreie Städte)
Zielgruppe
Kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen; Tourismusbetriebe (ab 15 Betten); gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen. Überregionaler Absatz erforderlich.
Antragsweg
Antrag vor Vorhabensbeginn über das SAB-Förderportal (portal.sab.sachsen.de). Vorherige Beratung durch die SAB empfohlen.
Frist
Laufende Antragstellung; Richtlinie in Kraft seit 19.05.2026, tritt außer Kraft am 31.12.2030. Antrag zwingend vor Vorhabensbeginn.

Die Richtlinie wurde zum 19.05.2026 neu gefasst ('Mehr Zuschuss, weniger Bürokratie'). Fördersätze sind regional gestaffelt – die konkrete Zuordnung des Betriebsstandorts zum C-/D-Fördergebiet und zum Grenzbonusgebiet muss vor Antragstellung mit der SAB geklärt werden, da sie den Fördersatz mehr als verdoppeln kann.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

InnoPrämie (EFRE/JTF-Technologieförderung 2021–2027)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) · Zuschuss

laufend
Fördersatz
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag
40.000 EUR pro Kalenderjahr (max. zwei Prämien jährlich)
Zielgruppe
KMU der gewerblichen Wirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte in Sachsen
Antragsweg
Antragstellung über das SAB-Förderportal.
Frist
Richtlinie gültig bis 31.12.2030 (Fassung zuletzt geändert 30.06.2023). Vorhabendauer max. 6 Monate.

Nur externe Leistungen förderfähig; eigene Personalkosten zählen nicht. Sinnvoll als Planungsbaustein vor der eigentlichen Roboterinvestition.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Beratungsförderung – Betriebsberatung/Coaching (Mittelstandsrichtlinie, neu gefasst 2026)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) / SMWA · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
50 % für kleine und Kleinstunternehmen, 40 % für mittlere Unternehmen. Standardsatz 800 EUR/Tag (Direktverfahren) bzw. 920 EUR/Tag (Verfahren mit Qualitätssicherung).
Höchstbetrag
8.000 EUR je Bescheinigung; max. 20 Beratungstage innerhalb von 12 Monaten; Mindestausgaben 4.000 EUR
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, einschließlich Handwerk, Handel, Dienstleistung und Kreativwirtschaft
Antragsweg
Antragstellung über das SAB-Förderportal; im Verfahren mit Qualitätssicherung ist vorab ein Qualitätssicherer einzubinden.
Frist
Neue Förderrichtlinie am 18.06. vom sächsischen Kabinett beschlossen, Förderstart unmittelbar danach. Laufende Antragstellung.

Die SAB-Seite wies zum Prüfzeitpunkt noch einen Übergangszustand aus: Anträge im Verfahren mit Qualitätssicherung waren zeitweise ausgesetzt, das Direktverfahren geöffnet. Vor Antragstellung aktuellen Verfahrensstand bei der SAB abfragen. Das Jahr des Kabinettsbeschlusses (18.06.) ist in der Quelle nicht mit Jahreszahl genannt.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Innovationsunterstützende Maßnahmen (RL Landes-Technologieförderung)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) / SMWA · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
bis 50 % für KMU; bis 100 % für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Verbände und sonstige Technologiemittler
Höchstbetrag
nicht belegt
Zielgruppe
KMU sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure und sonstige Technologiemittler
Antragsweg
Zweistufig: zunächst Projektskizze zur Förderfähigkeitsprüfung, nach positiver Bewertung förmlicher Antrag.
Frist
Kein Stichtag belegt; Rechtsgrundlage ist die Richtlinie Technologieförderung vom 27.06.2017, zuletzt geändert 21.12.2021.

Maximalbetrag ist auf der SAB-Programmseite nicht ausgewiesen – 'nicht belegt'. Das Programm richtet sich stark an Technologiemittler; für einen reinen Produktionsbetrieb ist die Passung geringer als bei InnoPrämie oder GRW.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Nicht mehr beantragbar

Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.

Weiterbildungsscheck betrieblich (ESF Plus)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) · Zuschuss

Antragsstoppteilweise geprüft
Fördersatz
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Regelkonditionen)
Höchstbetrag
4.500 EUR je Teilnehmer; Mindestkosten der Weiterbildung 700 EUR netto
Zielgruppe
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz/Betriebsstätte in Sachsen. Ausgeschlossen: Unternehmen mit >= 25 % öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen mit offener EU-Rückforderung.
Antragsweg
Antragstellung über das SAB-Förderportal.
Frist
Antragsannahme ausgesetzt: 'Es können deshalb derzeit keine Anträge in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung entgegengenommen werden.' Kein Wiedereröffnungsdatum belegt.

Wichtiges Negativergebnis: Sowohl die betriebliche als auch die individuelle Weiterbildungsförderung Sachsens ist zum Prüfzeitpunkt gestoppt. Für Roboter-Qualifizierung derzeit auf Bundesprogramme (z. B. Qualifizierungschancengesetz / Agentur für Arbeit) ausweichen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Beratungsförderung – Kurzberatung (Mittelstandsrichtlinie)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), Umsetzung über Kammern und Verbände · Beratungsförderung

Antragsstoppteilweise geprüft
Fördersatz
max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Handwerkskammern: 8.500 EUR je Vollzeitkraft und Jahr; sonstige Träger: 250 EUR je Berater-Arbeitstag (max. 130 Tage/Jahr).
Höchstbetrag
siehe Fördersatz (trägerbezogene Pauschalen); kein unternehmensbezogener Höchstbetrag belegt
Zielgruppe
Antragsteller sind Kammern, Wirtschaftsverbände und gemeinnützige Wirtschaftsorganisationen als Projektträger; Begünstigte sind KMU und Existenzgründer in Sachsen
Antragsweg
Ausschließlich online über das SAB-Förderportal (durch den Projektträger).
Frist
Antragsstopp wegen Haushaltsmittelsituation: 'Auf Grund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können leider keine Förderanträge mehr gestellt werden.' Neue Antragstellung unter überarbeiteter Richtlinie angekündigt.

Der Antragsstopp ist auf der SAB-Seite dokumentiert, ein konkretes Wiedereröffnungsdatum ist nicht belegt.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Digitalisierung Zuschuss (EFRE 2021–2027) – Nachfolger von 'E-Business'

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) · Zuschuss

Antragsstoppteilweise geprüft
Fördersatz
Kleinstunternehmen (Unterstützungsvorhaben): bis 60 %. Kleinst-/kleine Unternehmen (Transformationsvorhaben): bis 50 %. Mittlere Unternehmen (Transformationsvorhaben): bis 35 %. Zusätzlich 7 % indirekte Kosten sowie +10 Prozentpunkte Bonus bei Tarifbindung im Vorhabenszeitraum.
Höchstbetrag
Kleinstunternehmen (Unterstützung): max. 10.000 EUR direkte Kosten. Kleinst-/kleine Unternehmen (Transformation): max. 60.000 EUR direkte Kosten. Mittlere Unternehmen: max. 100.000 EUR direkte Kosten. Mindestvorhaben: 5.000 EUR
Zielgruppe
KMU, Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Ausgeschlossen: Fischerei, Aquakultur, landwirtschaftliche Primärproduktion.
Antragsweg
Antragstellung ausschließlich über das SAB-Förderportal.
Frist
Antragsstopp seit 17.07.2026 in den meisten Regionen Sachsens; nach Angabe der SAB bleiben nur der Raum Leipzig und einzelne Landkreise geöffnet.

Der Antragsstopp ab 17.07.2026 und die regionale Ausnahme (Leipzig / einzelne Landkreise) stammen aus der SAB-Programmseite; die genaue Liste der noch geöffneten Gebietskulissen sollte vor Antragstellung direkt bei der SAB erfragt werden. Selbst bei geöffneter Region hilft das Programm für den Roboterkauf wegen des Maschinenausschlusses nicht weiter.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

E-Business Sachsen (Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Mittelstandsrichtlinie)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) · Zuschuss

ausgelaufenteilweise geprüft
Fördersatz
nicht belegt (Programm nicht mehr aktiv)
Höchstbetrag
nicht belegt
Zielgruppe
ehemals KMU der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen
Antragsweg
entfällt
Frist
Kein konkretes Enddatum aus offizieller Quelle belegt; das Programm wurde durch 'Digitalisierung Zuschuss' abgelöst.

Das genaue Auslaufdatum von 'E-Business' ließ sich nicht aus einer offiziellen Quelle belegen – die SAB-Seite und die Amt24-Leistungsbeschreibung waren am 28.08.2026 nicht mehr mit Programminhalten abrufbar. Belegt ist lediglich die Ablösung durch den 'Digitalisierung Zuschuss'.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

'Sachsen Digital' als eigenständiges Förderprogramm

nicht zutreffend · Zuschuss

kein Programm gefundenteilweise geprüft
Fördersatz
nicht belegt
Höchstbetrag
nicht belegt
Zielgruppe
nicht zutreffend
Antragsweg
entfällt
Frist
entfällt

Recherche über SAB-Programmübersicht und Suchanfragen ergab kein Förderprogramm 'Sachsen Digital'. Als Digitalisierungs-Zuschussprogramm des Landes ist ausschließlich der 'Digitalisierung Zuschuss' belegt.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Bundesprogramme, die zusätzlich gelten

Unabhängig vom Bundesland. Eine Kombination mehrerer Förderungen ist nicht immer zulässig — das klärt die Bewilligungsstelle vor der Antragstellung.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Höchstbetrag
keine betragsmäßige Obergrenze
Zielgruppe
Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
Antragsweg
Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
Frist
Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.

ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
Höchstbetrag
Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
Zielgruppe
Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
Antragsweg
Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
Frist
keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.

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ERP-Förderkredit KMU (365, 366)

KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
Höchstbetrag
25.000.000 EUR pro Vorhaben
Zielgruppe
KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
Antragsweg
Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
Frist
keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.

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GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen

Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
Höchstbetrag
keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
Frist
Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)

Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Höchstbetrag
Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
Zielgruppe
Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
Antragsweg
Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
Frist
Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.

Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)

Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
Höchstbetrag
Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
Antragsweg
Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
Frist
keine Frist; laufende Antragstellung

Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.

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Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
Höchstbetrag
2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
Zielgruppe
KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
Antragsweg
Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
Frist
Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten

Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.

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KMU-innovativ: Produktionsforschung

BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
Höchstbetrag
keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
Zielgruppe
KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
Antragsweg
Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
Frist
Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober

Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.

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Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren

BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
Höchstbetrag
entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
Zielgruppe
Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
Antragsweg
Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
Frist
Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.

Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Häufige Fragen

Welche Förderung deckt in Sachsen den Kauf eines Roboters ab?

Am ehesten passen GRW RIGA – Investitionszuschuss (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Richtlinie GRW RIGA). Roboter, Cobots und Automatisierungsanlagen sind klassische 'Maschinen und Anlagen' und damit direkt förderfähig. Mit bis zu 35 % (mittlere Unternehmen im C-Gebiet mit Grenzbonus) bzw. 45 % (kleine Unternehmen) ist dies der mit Abstand größte Hebel für einen Roboterkauf in Sachsen. Voraussetzung ist ein förderfähiger Investitionstatbestand (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Änderung des Produktionsprozesses) – reine Ersatzbeschaffung eines Altroboters ist ausgeschlossen.

Gibt es in Sachsen noch einen Digitalisierungsbonus?

Digitalisierung Zuschuss (EFRE 2021–2027) – Nachfolger von 'E-Business' ist im Antragsstopp. Der Antragsstopp ab 17.07.2026 und die regionale Ausnahme (Leipzig / einzelne Landkreise) stammen aus der SAB-Programmseite; die genaue Liste der noch geöffneten Gebietskulissen sollte vor Antragstellung direkt bei der SAB erfragt werden. Selbst bei geöffneter Region hilft das Programm für den Roboterkauf wegen des Maschinenausschlusses nicht weiter.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Mit Stichtag: InnoPrämie (EFRE/JTF-Technologieförderung 2021–2027) — Richtlinie gültig bis 31.12.2030 (Fassung zuletzt geändert 30.06.2023). Vorhabendauer max. 6 Monate. · Innovationsunterstützende Maßnahmen (RL Landes-Technologieförderung) — Kein Stichtag belegt; Rechtsgrundlage ist die Richtlinie Technologieförderung vom 27.06.2017, zuletzt geändert 21.12.2021.. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.