GRW – Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Thüringer Aufbaubank (TAB) / Thüringer Ministerium für Wirtschaft · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- C-Fördergebiet: Altenburger Land, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt, Suhl – kleine 40 %, mittlere 30 %, große 20 %. Gotha, Hildburghausen und weitere Regionen – kleine 35 %, mittlere 25 %, große 15 %. Eisenach – kleine 30 %, mittlere 20 %, große 10 %. D-Fördergebiet: kleine 20 %, mittlere 10 %, große 10 %.
- Höchstbetrag
- Im D-Fördergebiet für große Unternehmen max. 300.000 EUR Zuschuss. Investitionsobergrenze je Arbeitsplatz: 1.000.000 EUR je neu geschaffenem, 750.000 EUR je gesichertem Arbeitsplatz.
- Zielgruppe
- Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und produktionsnahe Dienstleister, Handwerksbetriebe, Tourismusbetriebe mit Betriebsstätte in Thüringen. Ausgeschlossen: Unternehmen mit >= 25 % öffentlicher Beteiligung, Energiewirtschaft, Baugewerbe, Einzelhandel, Gastgewerbe, Landwirtschaft.
- Antragsweg
- Antragstellung über das Thüringer Förderportal. Vorhabensbeginn auf eigenes Risiko ab dem Tag nach der Online-Antragstellung möglich; Abschluss des Vorhabens nicht vor Bewilligung.
- Frist
- Laufende Antragstellung. Die Förderkonditionen wurden 2026 verbessert und der Zugang erleichtert.
Deutlicher Vorteil gegenüber den anderen GRW-Ländern: Der Vorhabensbeginn ist bereits ab dem Tag nach Online-Antragstellung auf eigenes Risiko zulässig – das verkürzt die Wartezeit bis zum Roboterkauf erheblich. Die Zuordnung des Betriebsstandorts zum jeweiligen Fördergebiet entscheidet über bis zu 30 Prozentpunkte Unterschied.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
InnoInvest (Nachfolger von Thüringen-Invest)
Thüringer Aufbaubank (TAB), Gorkistraße 9, 99084 Erfurt · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Gestaffelte Festbeträge statt prozentualer Quote: 10.000 EUR bei 30.000–50.000 EUR förderfähigen Kosten; 20.000 EUR bei 50.000,01–100.000 EUR; 30.000 EUR bei 100.000,01–150.000 EUR; 40.000 EUR bei 150.000,01–200.000 EUR; 50.000 EUR bei 200.000,01–250.000 EUR
- Höchstbetrag
- 50.000 EUR Zuschuss; maximal berücksichtigungsfähige Investition 250.000 EUR
- Zielgruppe
- KMU sowie bestimmte Freiberufler aus gewerblichen Bereichen, Kreativwirtschaft und wirtschaftsnahen Berufen mit Tätigkeit in Thüringen
- Antragsweg
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn über das Thüringer Förderportal.
- Frist
- Programm aktiv bis 31.12.2029. Antrag vor Vorhabensbeginn; Umsetzung innerhalb von 24 Monaten.
Die Fördergrenzen wurden zwischenzeitlich angepasst (Meldung der HWK Südthüringen zu 'neuen Fördergrenzen'). Die hier genannte Staffel stammt von foerderdatenbank.de; vor Kalkulation aktuelle Fassung bei der TAB gegenprüfen. Kumulierung mit GRW für dasselbe Wirtschaftsgut ist regelmäßig ausgeschlossen – Alternativenvergleich rechnen.
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Beratungsrichtlinie Thüringen (Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen)
Thüringer Aufbaubank (TAB) · Beratungsförderung
laufend
- Fördersatz
- 50 % der standardisierten Einheitskosten bei Intensivberatung; Tagessatz 950 EUR je Beratungstag inklusive Qualitätssicherung
- Höchstbetrag
- bis zu 20 Beratungstage je Beratungsfall (1 Beratungstag = 8 Stunden); daraus rechnerisch max. 9.500 EUR Zuschuss je Beratungsfall
- Zielgruppe
- KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen; ferner Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände und geeignete Einrichtungen als Träger von Beratungsnetzwerken
- Antragsweg
- Vor Antragstellung Kontakt mit einem Qualitätssicherer (Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH oder RKW Thüringen GmbH), anschließend Antrag über das Online-Portal der TAB.
- Frist
- Laufende Antragstellung; keine Stichtage veröffentlicht.
Der verpflichtende Vorlauf über einen Qualitätssicherer sollte in der Zeitplanung berücksichtigt werden. Der genannte Höchstbetrag von 9.500 EUR ist aus Tagessatz und Tagesobergrenze abgeleitet, nicht als Betrag in der Quelle ausgewiesen.
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Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie (ESF Plus), u. a. Anpassungsqualifizierung
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, berechnet über die Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS)
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Natürliche und juristische Personen mit Betriebsstätte in Thüringen; ausgenommen sind Solo-Selbstständige. Gefördert wird die berufliche Kompetenzentwicklung von Beschäftigten und Selbstständigen.
- Antragsweg
- Antragstellung online über das Thüringer Förderportal oder postalisch; Antrag mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn.
- Frist
- Antrag mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn. Aufbewahrungspflicht für Unterlagen bis 31.12.2035.
Ein Höchstbetrag je Unternehmen oder Teilnehmer ist in der Quelle nicht ausgewiesen – daher 'nicht belegt'. Die Sechs-Wochen-Vorlauffrist ist bei der Terminplanung einer Roboterinbetriebnahme mit begleitender Schulung zwingend einzuplanen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Thüringen-Dynamik / Thüringen-Dynamik-innovativ
Thüringer Aufbaubank (TAB) · Darlehen
laufend
- Fördersatz
- Kein Zuschuss-Fördersatz. Zinsgünstige Darlehen; Zinssatz individuell nach Bonität und Besicherung. Verbesserte Zinskonditionen seit 09.10.2025.
- Höchstbetrag
- 4.000.000 EUR für innovative Vorhaben (Thüringen-Dynamik-innovativ 2021–2027); 2.000.000 EUR für sonstige förderfähige Vorhaben
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer in Thüringen. Keine Beschäftigtenobergrenze auf der TAB-Seite genannt.
- Antragsweg
- Antragstellung über die Hausbank ('Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank').
- Frist
- Keine Antragsfristen veröffentlicht; laufende Antragstellung.
Modernisierung und Instandhaltung sind ausdrücklich mitgefördert – anders als bei GRW, wo Ersatzinvestitionen ausgeschlossen sind. Damit ist Thüringen-Dynamik auch für die Nachrüstung bestehender Anlagen nutzbar.
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Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Digitalbonus Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) · Zuschuss
ausgelaufen
- Fördersatz
- bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (historisch)
- Höchstbetrag
- 15.000 EUR je Vorhaben (historisch); Mindestinvestition 5.000 EUR, typische Obergrenze 150.000 EUR
- Zielgruppe
- ehemals verarbeitendes Gewerbe, Bau, Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft. Ausgeschlossen waren Landwirtschaft, Energieversorger, großflächiger Einzelhandel (>800 m²) und Finanzdienstleister.
- Antragsweg
- entfällt – Antragstellung nicht mehr möglich
- Frist
- Mittel erschöpft: 'Die zur Verfügung stehenden Mittel im Digitalbonus sind in Folge der regen Nachfrage ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.' Ein konkretes Kalenderdatum des Stopps wird von der TAB nicht genannt. Eine Wiederauflage ist nicht vorgesehen.
Wichtiges Negativergebnis: Der in vielen Beraterlisten noch geführte Digitalbonus Thüringen ist tot. Die TAB verweist als Alternative ausdrücklich auf 'InnoInvest'. Das Enddatum ist von der TAB nicht als Datum, sondern nur als Mittelerschöpfung dokumentiert – daher hier kein Datum angegeben statt eines geschätzten.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Thüringen-Invest
Thüringer Aufbaubank (TAB) · Zuschuss
ausgelaufen
- Fördersatz
- nicht belegt (Programm nicht mehr aktiv)
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- ehemals KMU in Thüringen
- Antragsweg
- entfällt – 'Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.'
- Frist
- Kein konkretes Enddatum von der TAB veröffentlicht. Ersetzt für die Förderperiode 2021–2027 durch 'InnoInvest'.
Die Ablösung durch InnoInvest ist auf der TAB-Programmseite ausdrücklich vermerkt. Ein Auslaufdatum wird dort nicht genannt – daher 'nicht belegt' statt einer Schätzung.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Thüringen den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen GRW – Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur), InnoInvest (Nachfolger von Thüringen-Invest). Mit bis zu 30 % für mittlere und 40 % für kleine Unternehmen in den höchstgeförderten Landkreisen bietet Thüringen die attraktivsten GRW-Sätze der vier untersuchten Länder. Roboter und Automatisierungsanlagen fallen unter Kapazitätserweiterung bzw. grundlegende Prozessänderung und sind damit unmittelbar förderfähig. Wichtig ist die Standortprüfung – die Spanne reicht von 10 % bis 40 %.
Gibt es in Thüringen noch einen Digitalisierungsbonus?
Digitalbonus Thüringen ist ausgelaufen. Wichtiges Negativergebnis: Der in vielen Beraterlisten noch geführte Digitalbonus Thüringen ist tot. Die TAB verweist als Alternative ausdrücklich auf 'InnoInvest'. Das Enddatum ist von der TAB nicht als Datum, sondern nur als Mittelerschöpfung dokumentiert – daher hier kein Datum angegeben statt eines geschätzten.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: InnoInvest (Nachfolger von Thüringen-Invest) — Programm aktiv bis 31.12.2029. Antrag vor Vorhabensbeginn; Umsetzung innerhalb von 24 Monaten. · Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie (ESF Plus), u. a. Anpassungsqualifizierung — Antrag mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn. Aufbewahrungspflicht für Unterlagen bis 31.12.2035.. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.