Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi); Bewilligung durch die Bezirksregierungen · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstbetrag
- Standard: 7.500; Plus: 30.000
- Zielgruppe
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- Antragsweg
- Ausschließlich digitale Antragstellung über das Online-Antragsformular mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden (keine Antragstellung durch Dritte). Monatlich freigegebene Förderkontingente.
- Frist
- Programmlaufzeit festgelegt bis 31.12.2027; monatliche Kontingentfreigabe, kein fester Stichtag
Zahlen zusätzlich gegengeprüft an der offiziellen StMWi-Broschüre (bestellen.bayern.de, Best.-Nr. 07000211). Seit Mai 2025 zwingend ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich. Programmträger empfiehlt ausdrücklich, vor Antragstellung die Förderfähigkeit des konkreten Vorhabens prüfen zu lassen, da sich die Förderschwerpunkte verschoben haben.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Innovationskredit (LfA, vormals Innovationskredit 4.0)
LfA Förderbank Bayern · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 100 % Finanzierungsanteil; 2 % Tilgungszuschuss für Basisinnovationen und innovative Unternehmen (Stufe 1)
- Höchstbetrag
- Stufe 1: bis 7.500.000; Stufen 2 und 3: bis 15.000.000 (Mindestbetrag laut Förderdatenbank 25.000)
- Zielgruppe
- Unternehmen und Freiberufler mit Betriebsstätte in Bayern, Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR (deckt die Zielgruppe 20-500 Mitarbeiter vollständig ab)
- Antragsweg
- Hausbankverfahren: Antrag über die eigene Bank/Sparkasse, die an die LfA weiterleitet
- Frist
- keine Frist, laufende Antragstellung
Die auf der LfA-Seite hinterlegten Konditionen tragen das Datum 27.08.2026 - das Programm ist damit nachweislich aktuell. Die Förderdatenbank führt noch die ältere Fassung 'Innovationskredit 4.0' mit Geltung der Richtlinie bis 31.12.2025; die LfA hat die Innovationsförderung zum Oktober 2024 überarbeitet und ausgeweitet.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Universalkredit (LfA)
LfA Förderbank Bayern · Darlehen
laufend
- Fördersatz
- Zinsvergünstigung; kein Zuschuss; Finanzierungsanteil bis 100 %
- Höchstbetrag
- 15.000.000 je Vorhaben (Mindestbetrag 25.000)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit Betriebsstätte in Bayern, Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Hausbankverfahren (Antragsformulare 100, 120 oder 200 je nach Risikoübernahme/Kombination)
- Frist
- keine Frist, laufende Antragstellung
Richtlinienstand laut Förderdatenbank: 02.05.2024, Programm aktiv.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Innovationsgutschein Bayern
StMWi; Projektträger Bayern Innovativ GmbH · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Basisfördersatz 40 %, jeweils +10 Prozentpunkte für Kleinunternehmen, für Regionen mit besonderem Handlungsbedarf und für Zusammenarbeit mit Hochschulen, maximal 60 %
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und Vorjahresumsatz bzw. -bilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR
- Antragsweg
- Online-Antragstellung über den Projektträger Bayern Innovativ
- Frist
- nicht belegt
Der Höchstbetrag ist auf der Ministeriumsseite nicht ausgewiesen; er wurde bewusst nicht geschätzt. Vor Antragstellung beim Projektträger Bayern Innovativ (0800 0268724) erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) - Förderlinie Digitalisierung
StMWi; Projektträger Bayern Innovativ GmbH · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- industrielle Forschung max. 50 %, experimentelle Entwicklung max. 25 %, Verbundbonus bis +15 Prozentpunkte (gedeckelt bei 50 %)
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern; KMU werden bevorzugt
- Antragsweg
- Antragstellung auf Basis themenspezifischer Förderaufrufe über Bayern Innovativ / fips.bayern.de
- Frist
- Stichtage werden je Förderaufruf gesondert bekanntgegeben
Höchstbeträge werden pro Förderaufruf festgelegt und sind deshalb nicht pauschal belegbar.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
StMWi; Antragstellung über Bayern Innovativ GmbH / fips.bayern.de · Zuschuss
unklarteilweise geprüft
- Fördersatz
- Entwicklungsvorhaben bis 25 %, +10 Prozentpunkte für mittlere und +20 Prozentpunkte für kleine Unternehmen; standortrelevante Technologievorhaben bis 50 %; Anwendungsvorhaben als Darlehen bis 100 % der förderfähigen Ausgaben bei 10 bzw. 20 % Beihilfeintensität
- Höchstbetrag
- nicht belegt (für standortrelevante Technologievorhaben ist ein Mindestvolumen von 1.000.000 EUR gefordert)
- Zielgruppe
- Entwicklungsvorhaben: mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten; Anwendungsvorhaben: ausschließlich KMU nach EU-Definition
- Antragsweg
- Projektskizze über das Portal fips.bayern.de, quartalsweise Bewertung
- Frist
- quartalsweise Bewertung von Projektskizzen; Geltung der Richtlinie laut Förderdatenbank bis 31.12.2025
Widersprüchliche Quellenlage: Die Förderdatenbank nennt eine Richtliniengeltung bis 31.12.2025, das StMWi listet BayTP+ auf seiner Übersichtsseite Technologieförderung weiterhin als Programm. Eine Verlängerung nach dem 31.12.2025 ließ sich am 28.08.2026 nicht belegen. Vor jeder Planung Status beim Projektträger (0800 0268724) verifizieren.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Direkter Landeszuschuss zum Kauf von Robotern/Cobots für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
- · Zuschuss
kein Programm gefundenhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- -
- Höchstbetrag
- -
- Zielgruppe
- Mittelständische Betriebe mit 50-500 Mitarbeitern in Bayern
- Antragsweg
- -
- Frist
- -
Negativbefund aus der Recherche am 28.08.2026 über digitalbonus.bayern, stmwi.bayern.de, lfa.de und foerderdatenbank.de. Kein Nachweis eines bayerischen Investitionszuschusses für Automatisierungshardware oberhalb der 50-Mitarbeiter-Schwelle.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Bayern den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen Digitalbonus Bayern (Standard und Plus), Innovationskredit (LfA, vormals Innovationskredit 4.0). Einziges Landes-Zuschussprogramm der vier untersuchten Bundesländer, das Roboter-HARDWARE ausdrücklich als förderfähig benennt. Der Programmträger stellt auf seiner Startseite ausdrücklich fest, dass Robotik und KI inzwischen im Vordergrund stehen. Einschränkung: nur bis 49 Mitarbeiter, deckt also nur das untere Ende der Zielgruppe 20-500 ab.
Gibt es in Bayern noch einen Digitalisierungsbonus?
Von den 7 geprüften Programmen in Bayern läuft derzeit keines unter dieser Bezeichnung aus. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: Digitalbonus Bayern (Standard und Plus) — Programmlaufzeit festgelegt bis 31.12.2027; monatliche Kontingentfreigabe, kein fester Stichtag · Innovationsgutschein Bayern — nicht belegt · Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) - Förderlinie Digitalisierung — Stichtage werden je Förderaufruf gesondert bekanntgegeben. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.