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Robotik-Förderung Niedersachsen 2026: Zuschüsse, Kredite, Fristen

7 laufende und 2 beendete Programme, jedes einzeln gegen die Seite der Bewilligungsstelle geprüft. Stand der Prüfung: 29.08.2026.

Was diese Seite nicht ist. Eine redaktionelle Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Zusage. Angaben mit dem Vermerk „teilweise geprüft“ stammen zum Teil aus Übersichtsseiten statt aus der Richtlinie — brauchbar zur Orientierung, vor einer Kalkulation aber an der Quelle zu bestätigen. Fristen ändern sich kurzfristig.

Programme in Niedersachsen

Sortiert nach Brauchbarkeit: laufende zuerst, darin die mit hoher Robotik-Relevanz.

NBank Investkredit (NIK)

NBank · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank; kundenindividueller Zinssatz
Höchstbetrag
4.000.000 €
Zielgruppe
KMU der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Handwerksbetriebe, medizinische Praxen und landwirtschaftliche Lohnunternehmen in Niedersachsen; mindestens 3 Jahre am Markt
Antragsweg
Ausschließlich über die Hausbank, Antrag vor Vorhabenbeginn (spätestens 3 Monate nach Vorhabenbeginn bei der NBank einzureichen)
Frist
laufend; Produktinformation Stand 17.02.2026

Bereitstellungsprovision 0,30 % monatlich; Laufzeiten 5, 7 oder 10 Jahre (10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren).

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Niedersachsen Invest GRW (Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2-Einsparmaßnahmen)

NBank / Nds. Ministerium für Wirtschaft (GRW-Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe) · Zuschuss

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
C-Fördergebiet: kleine 35 %, mittlere 25 %, große 15 %; D-Fördergebiet: kleine 20 %, mittlere 10 %, große nur De-minimis; Sonderfall Wilhelmshaven: 30/20/10 %. CO2-Einsparmaßnahmen: kleine bis 65 %, mittlere bis 55 %, große bis 45 %
Höchstbetrag
8.250.000 €
Zielgruppe
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im GRW-Fördergebiet Niedersachsens; Mindestinvestition 20.000 EUR
Antragsweg
Antrag vor Vorhabenbeginn bei der NBank (Kundenportal)
Frist
Richtlinie gültig bis 31.12.2027; laufende Antragstellung, immer vor Vorhabenbeginn

Beste Landesoption für einen reinen Investitionszuschuss in Niedersachsen – aber nur im GRW-Fördergebiet. Vor Planung unbedingt die Fördergebietskarte prüfen; große Teile von Hannover/Braunschweig sind nicht bzw. nur als D-Gebiet förderfähig.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine

NBank · Zuschuss

laufend
Fördersatz
bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
Höchstbetrag
30.000 €
Zielgruppe
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte in Niedersachsen (Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag)
Antragsweg
Antrag vor Vorhabenbeginn über das NBank-Kundenportal
Frist
laufende Antragstellung; für Anträge ab 01.01.2026 Start ab Antragseingang möglich, sofern Projektausgaben unter 100.000 EUR

Kontakt: innovation@nbank.de, 0511 30031-9333.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

NBank · Zuschuss

laufend
Fördersatz
kleine Unternehmen bis 45 %, mittlere bis 35 %, Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Nicht-KMU bis 25 %
Höchstbetrag
500.000 €
Zielgruppe
Start-ups und KMU mit Sitz/Betriebsstätte in Niedersachsen; ausgeschlossen sind Unternehmen mit über 499 Mitarbeitenden und über 50 Mio. EUR Jahresumsatz
Antragsweg
Antrag vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal; Vorprüfung über betriebliche.innovation@nbank.de
Frist
laufende Antragstellung; Produktinformation Stand 16.06.2026

Im STEP-Kontext (Übergangsregion) ist ein Zuschuss bis 1.000.000 EUR möglich.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

NBank · Zuschuss

laufend
Fördersatz
maximal 35 % der förderfähigen Ausgaben; kleine Unternehmen in Übergangsregionen bis 45 %
Höchstbetrag
100.000 €
Zielgruppe
Start-ups, KMU und Handwerksbetriebe mit Sitz/Betriebsstätte in Niedersachsen
Antragsweg
Antrag vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal; für Anträge ab 01.01.2026 ist ein Start ab Antragseingang möglich, sofern die Projektausgaben unter 100.000 EUR liegen
Frist
Bewilligungen bis 30.09.2029 möglich; laufende Antragstellung, Bearbeitungsdauer aktuell 3–4 Monate

Praktischster Ersatz für den weggefallenen Digitalbonus, wenn das Automatisierungsvorhaben einen echten Neuheitsgrad hat.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen / NBank · Beratungsförderung

laufend
Fördersatz
stärker entwickelte Regionen max. 40 %, Übergangsregionen max. 60 %
Höchstbetrag
nicht belegt (Kostenobergrenze: bis zu 1.200 EUR je Tagewerk à 8 Stunden für externe Dienstleister)
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände in Niedersachsen, die damit KMU mit Betriebsstätte in Niedersachsen beraten – NICHT das Unternehmen selbst
Antragsweg
Antrag der beratenden Einrichtung vor Maßnahmebeginn bei der NBank
Frist
gültig bis 31.12.2029; Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss

Niedersachsen hat kein eigenes Landesprogramm zur direkten Zuschussförderung von Unternehmensberatung. Die NBank-Seite 'Förderung von Unternehmensberatungen für KMU' verweist auf das Bundesprogramm (BAFA-Rahmenrichtlinie 'Förderung unternehmerischen Know-hows'), nicht auf eine Landesförderung.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Berufliche Weiterbildungsprojekte (Förderaufruf 2026)

NBank / Land Niedersachsen (ESF+) · Zuschuss

laufend
Fördersatz
mindestens 30 % Eigenanteil des Antragstellers; das Land finanziert den Restbetrag
Höchstbetrag
100.000 €
Zielgruppe
Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen, deren Kurse öffentlich zugänglich sind – NICHT das einzelne Unternehmen
Antragsweg
Antrag des Bildungsträgers über das NBank-Kundenportal; Bewilligung in Reihenfolge des Antragseingangs
Frist
Antragstellung 19.03.2026 bis 31.08.2026

Frist läuft in wenigen Tagen ab (31.08.2026). Maximal drei Anträge je Bildungsträger.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Nicht mehr beantragbar

Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung / NBank · Zuschuss

ausgelaufen
Fördersatz
kleine Unternehmen bis 35 %, mittlere Unternehmen bis 20 %
Höchstbetrag
50.000 €
Zielgruppe
KMU der gewerblichen Wirtschaft/Handwerk mit Sitz in Niedersachsen; zusätzlich Freiberufler in Life Sciences/eHealth sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im digitalen Bauwesen
Antragsweg
Antrag vor Vorhabenbeginn über das NBank-Kundenportal – aktuell nicht mehr möglich
Frist
Richtlinie mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten

Zweiter toter Digitalbonus in Niedersachsen: Das Vorgängerprogramm 'Digitalbonus.Niedersachsen' (2.500–10.000 EUR, 50 % klein / 30 % mittel) ist bereits seit 01.01.2022 geschlossen (Quelle: NBank, Seite 'Digitalbonus.Niedersachsen (ausgelaufen)'). Ein Nachfolgeprogramm für 2026 war zum Prüfzeitpunkt nicht auffindbar. Die Ministeriumsseite mw.niedersachsen.de ist noch online und nicht als beendet gekennzeichnet – irreführend.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) – individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

NBank / Land Niedersachsen · Zuschuss

ausgelaufen
Fördersatz
maximal 50 % der Gesamtkosten; anrechenbare Kurskosten max. 25 EUR je Teilnehmer und Stunde
Höchstbetrag
nicht belegt (Mindestzuschuss 1.000 EUR)
Zielgruppe
Beschäftigte aus Betrieben mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie Inhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
Antragsweg
Antragstellung nicht mehr möglich
Frist
maximale Laufzeit bis 30.06.2023

Niedersachsen hat damit derzeit KEIN allgemeines Landesprogramm zur Weiterbildungsförderung für einzelne Beschäftigte/Betriebe. Ersatz nur über Bundesmittel (Qualifizierungschancengesetz / Agentur für Arbeit).

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Bundesprogramme, die zusätzlich gelten

Unabhängig vom Bundesland. Eine Kombination mehrerer Förderungen ist nicht immer zulässig — das klärt die Bewilligungsstelle vor der Antragstellung.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Höchstbetrag
keine betragsmäßige Obergrenze
Zielgruppe
Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
Antragsweg
Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
Frist
Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.

ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
Höchstbetrag
Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
Zielgruppe
Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
Antragsweg
Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
Frist
keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

ERP-Förderkredit KMU (365, 366)

KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
Höchstbetrag
25.000.000 EUR pro Vorhaben
Zielgruppe
KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
Antragsweg
Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
Frist
keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen

Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
Höchstbetrag
keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
Frist
Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)

Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Höchstbetrag
Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
Zielgruppe
Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
Antragsweg
Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
Frist
Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.

Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)

Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
Höchstbetrag
Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
Antragsweg
Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
Frist
keine Frist; laufende Antragstellung

Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
Höchstbetrag
2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
Zielgruppe
KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
Antragsweg
Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
Frist
Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten

Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

KMU-innovativ: Produktionsforschung

BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
Höchstbetrag
keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
Zielgruppe
KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
Antragsweg
Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
Frist
Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober

Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren

BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
Höchstbetrag
entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
Zielgruppe
Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
Antragsweg
Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
Frist
Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.

Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Häufige Fragen

Welche Förderung deckt in Niedersachsen den Kauf eines Roboters ab?

Am ehesten passen NBank Investkredit (NIK), Niedersachsen Invest GRW (Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2-Einsparmaßnahmen). Maschinen/Geräte und Digitalisierungsprojekte sind ausdrücklich förderfähig – ein Roboter- oder Cobot-Kauf ist damit klassisch finanzierbar. Kein Zuschuss, aber zinsgünstig und mit 80 % Haftungsfreistellung auch bei knapper Besicherung realistisch.

Gibt es in Niedersachsen noch einen Digitalisierungsbonus?

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist ausgelaufen. Zweiter toter Digitalbonus in Niedersachsen: Das Vorgängerprogramm 'Digitalbonus.Niedersachsen' (2.500–10.000 EUR, 50 % klein / 30 % mittel) ist bereits seit 01.01.2022 geschlossen (Quelle: NBank, Seite 'Digitalbonus.Niedersachsen (ausgelaufen)'). Ein Nachfolgeprogramm für 2026 war zum Prüfzeitpunkt nicht auffindbar. Die Ministeriumsseite mw.niedersachsen.de ist noch online und nicht als beendet gekennzeichnet – irreführend.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Mit Stichtag: Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer — gültig bis 31.12.2029; Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss · Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Berufliche Weiterbildungsprojekte (Förderaufruf 2026) — Antragstellung 19.03.2026 bis 31.08.2026. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.