Distr@l - Digitalisierung stärken, Transfer leben
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation; formale Antragsbearbeitung durch die WIBank · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Förderlinie 1 Machbarkeitsstudien bis 50 %; 2A Digitale Produktinnovationen 50-90 %; 2B Digitale Prozessinnovationen 50-100 %; 2C Digitale Pioniere bis 100 %; 3 Wissens- und Transferprojekte bis 100 %; 4A Validierungsforschung bis 100 %; 4B Wachstum 100 % im ersten und 60 % im zweiten Jahr
- Höchstbetrag
- Förderlinie 1: 100.000; 2A: 500.000; 2B: 500.000; 2C: 100.000; 3: 1.000.000; 4A: 1.000.000; 4B: 160.000
- Zielgruppe
- KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen; Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; für Förderlinie 4B Start-ups bis 8 Jahre
- Antragsweg
- Förderlinie 1 einstufig; alle anderen Linien zweistufig mit Projektskizze und anschließender Projektbeschreibung. Kontakt distral-hessen@digitales.hessen.de, formale Anträge distral@wibank.de
- Frist
- Skizzen können jederzeit eingereicht werden; Bewertungsstichtage Förderlinien 1 und 2: 20.09.2026 und 02.12.2026; Förderlinie 4: 29.11.2026 und 07.02.2027
Nächster Stichtag für die für Automatisierung relevante Förderlinie 2 ist der 20.09.2026 - das sind ab dem 28.08.2026 nur noch gut drei Wochen. Förderquoten und Höchstbeträge zusätzlich über die Förderdatenbank des Bundes gegengeprüft.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
PIUS-Invest (Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum; EFRE Hessen; WIBank · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % der Investition
- Höchstbetrag
- 500.000 je Projekt (Mindestvolumen 100.000 EUR förderfähige Kosten)
- Zielgruppe
- KMU der gewerblichen Wirtschaft aus Produktion, Handel und Dienstleistung mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen; KMU-Kriterien: weniger als 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz, max. 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme
- Antragsweg
- Antragstellung über das Kundenportal der WIBank im Rahmen von Förderaufrufen; Bewertung nach Eingang
- Frist
- Antragstellung ab 24.08.2026 wieder möglich, Ende der Antragstellung 30.12.2026
Wörtlich vom Wirtschaftsministerium: 'Ab dem 24.08.2026 können wieder Anträge für PIUS-Invest über das WIBank-Kundenportal eingereicht werden. Die Antragstellung ist bis zum 30.12.2026 möglich.' Das Fenster ist gerade erst geöffnet worden. Fördersatz und Höchstbetrag über Technologieland Hessen (HA Hessen Agentur) belegt. Die CO2-Bedingung muss vorab gerechnet werden - hier ist die geförderte Hessen-PIUS-Beratung sinnvoll vorgeschaltet.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Digitalisierungsberatung Hessen (Landesberatungsförderung)
Land Hessen; Abwicklung durch RKW Hessen GmbH · Beratungsförderung
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- 400,00 EUR je Tagewerk bzw. maximal 50 % des Beratungshonorars
- Höchstbetrag
- bis zu 15 Tagewerke je Kalenderjahr, damit rechnerisch bis 6.000 pro Jahr
- Zielgruppe
- KMU, Selbstständige und Freie Berufe in Hessen
- Antragsweg
- Antrag beim RKW Hessen vor Beratungsbeginn (beratung@rkw-hessen.de)
- Frist
- keine festen Antragsfristen ausgewiesen; Kontingent pro Kalenderjahr
Ein ausdrücklicher Statushinweis für August 2026 fehlt auf den geprüften Seiten; das RKW Hessen führt die Digitalisierungsberatung weiterhin in seiner Programmliste. Vor Beratungsbeginn Konditionen und Verfügbarkeit des Jahreskontingents beim RKW Hessen bestätigen lassen. Verwandte Landesberatungsprogramme des RKW Hessen: Hessen-PIUS (Energie- und Ressourceneffizienz), Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte, Allgemeines Coaching, Perspektivenberatung.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Hessen-Mikrodarlehen
WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) · Darlehen
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- unbesichertes Direktdarlehen, keine Bereitstellungsprovision, 12 Monate tilgungsfrei
- Höchstbetrag
- 3.000 bis 35.000
- Zielgruppe
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen in Hessen
- Antragsweg
- Über Kooperationspartner (Industrie- und Handelskammern, regionale Wirtschaftsförderungen) an die WIBank
- Frist
- keine Frist, laufende Antragstellung
Belegt über eine Pressemeldung des Hessischen Wirtschaftsministeriums vom 14.01.2025 (Wegfall der Bereitstellungsprovision, vereinfachtes Verfahren). Die WIBank-Seiten sind für automatisierte Abfragen gesperrt, eine tagesaktuelle Bestätigung war am 28.08.2026 nicht möglich.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Kapital für Kleinunternehmen
WIBank · Darlehen
unklarteilweise geprüft
- Fördersatz
- Nachrangdarlehen ohne Besicherung, 7 Jahre Laufzeit, endfällige Tilgung; Hausbank muss zusätzlich mindestens 50 % des WIBank-Betrags finanzieren
- Höchstbetrag
- 25.000 bis 150.000 (gewerblicher Güterverkehr bis 100.000)
- Zielgruppe
- Kleine Unternehmen mit maximal 25 Beschäftigten (ohne Auszubildende) und höchstens 5 Mio. EUR Jahresumsatz, Sitz in Hessen
- Antragsweg
- Über die Hausbank an die WIBank
- Frist
- Die Förderdatenbank des Bundes nennt als Antragsfrist den 31.12.2024
Die in der Förderdatenbank genannte Antragsfrist 31.12.2024 ist verstrichen; ob das Programm verlängert wurde, ließ sich nicht belegen, da die WIBank-Seiten für automatisierte Abfragen gesperrt sind. Direkt bei der WIBank erfragen (foerderkredite@wibank.de, 0611 7747333).
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
DIGI-Zuschuss Hessen (früher Digitalbonus Hessen)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum; WIBank · Zuschuss
ausgelaufen
- Fördersatz
- bis zu 50 % der förderfähigen Sachausgaben
- Höchstbetrag
- 10.000 je Unternehmen (förderfähige Sachausgaben ab 4.000)
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und bis max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder bis 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme, Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- Antragsweg
- -
- Frist
- Programmende mit Ablauf der letzten Förderphase im Juni 2026
Wörtlich: 'Das Förderprogramm DIGI-Zuschuss ist mit Ablauf der vergangenen Förderphase im Juni 2026 beendet. Es sind keine weiteren Förderaufrufe vorgesehen.' Das Bewerbungsportal ist geschlossen. Damit ist Hessen seit Sommer 2026 ohne allgemeinen Digitalisierungszuschuss - Beratungshinweise, die den DIGI-Zuschuss noch empfehlen, sind veraltet.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Hessen den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen Distr@l - Digitalisierung stärken, Transfer leben, PIUS-Invest (Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz), Digitalisierungsberatung Hessen (Landesberatungsförderung). Förderlinie 2B Digitale Prozessinnovationen mit 50-100 % Förderquote und bis zu 500.000 EUR ist der stärkste echte Zuschuss der vier Bundesländer für ein Automatisierungsvorhaben - vorausgesetzt, das Projekt lässt sich als digitale Prozessinnovation und nicht als Ersatzbeschaffung darstellen. Ein Dual-Use-Call nannte Robotik explizit als Schwerpunkt.
Gibt es in Hessen noch einen Digitalisierungsbonus?
DIGI-Zuschuss Hessen (früher Digitalbonus Hessen) ist ausgelaufen. Wörtlich: 'Das Förderprogramm DIGI-Zuschuss ist mit Ablauf der vergangenen Förderphase im Juni 2026 beendet. Es sind keine weiteren Förderaufrufe vorgesehen.' Das Bewerbungsportal ist geschlossen. Damit ist Hessen seit Sommer 2026 ohne allgemeinen Digitalisierungszuschuss - Beratungshinweise, die den DIGI-Zuschuss noch empfehlen, sind veraltet.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: Distr@l - Digitalisierung stärken, Transfer leben — Skizzen können jederzeit eingereicht werden; Bewertungsstichtage Förderlinien 1 und 2: 20.09.2026 und 02.12.2026; Förderlinie 4: 29.11.2026 und 07.02.2027 · PIUS-Invest (Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz) — Antragstellung ab 24.08.2026 wieder möglich, Ende der Antragstellung 30.12.2026. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.