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Robotik-Förderung Schleswig-Holstein 2026: Zuschüsse, Kredite, Fristen

5 laufende und 1 beendete Programme, jedes einzeln gegen die Seite der Bewilligungsstelle geprüft. Stand der Prüfung: 29.08.2026.

Was diese Seite nicht ist. Eine redaktionelle Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Zusage. Angaben mit dem Vermerk „teilweise geprüft“ stammen zum Teil aus Übersichtsseiten statt aus der Richtlinie — brauchbar zur Orientierung, vor einer Kalkulation aber an der Quelle zu bestätigen. Fristen ändern sich kurzfristig.

Programme in Schleswig-Holstein

Sortiert nach Brauchbarkeit: laufende zuerst, darin die mit hoher Robotik-Relevanz.

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF+) · Zuschuss

laufend
Fördersatz
60 % der förderfähigen Kosten
Höchstbetrag
5.000 €
Zielgruppe
Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein und Einkommen aus abhängiger Beschäftigung; Schwerpunkte u. a. Digitalisierung, erneuerbare Energien, Pflege, Handwerk
Antragsweg
Antrag mindestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn, elektronisch über das Serviceportal Schleswig-Holstein (eID) oder in Papierform
Frist
Bewilligungszeitraum 02.02.2026 – 31.12.2028; Antrag 4 Wochen vor Kursbeginn

Antragsteller ist die/der Beschäftigte, nicht der Betrieb. Hotline 0431 9905-2222.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Land Schleswig-Holstein / WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH · Zuschuss

laufend
Fördersatz
maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben (beide Module)
Höchstbetrag
200000 (Modul Umsetzung); Modul Beratung: 20000
Zielgruppe
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Schleswig-Holstein: weniger als 50 Arbeitsplätze UND max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz/Bilanzsumme. Ausgeschlossen: Fischerei, Aquakultur, Landwirtschaft
Antragsweg
Antrag vor Projektbeginn (Vertragsabschluss = Projektstart) digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein, Bearbeitung durch WTSH
Frist
Richtlinie gültig bis 30.06.2027, Verlängerung bis 31.12.2029 vorbehaltlich EU-Recht; laufende Antragstellung. Projektdauer: 8 Monate (Beratung), 18 Monate (Umsetzung)

Das ist der faktische Nachfolger des DigiBonus. Vor Antrag unbedingt die WTSH-Positiv-/Negativliste prüfen (wtsh.de/file/dku_positiv_und_negativliste.pdf).

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)

Land Schleswig-Holstein / IB.SH · Zuschuss

laufend
Fördersatz
Errichtung/Erweiterung: kleine Unternehmen bis 20 % (C- und D-Gebiet), mittlere Unternehmen bis 15 % (C) bzw. 10 % (D); Modernisierung Beherbergung: kleine bis 25 %, mittlere bis 15 % (C) / 10 % (D); Bonusmodule Umwelt/Energie bis 40 %
Höchstbetrag
nicht belegt für Errichtung/Erweiterung (Deckel: 35.000 EUR je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz); Modernisierung Beherbergung: 100000
Zielgruppe
Ausschließlich KMU der gewerblichen Wirtschaft (EU-Definition) mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holsteins; große Unternehmen ausgeschlossen
Antragsweg
Antrag vor Vorhabenbeginn über die digitalen Antragsportale; kostenlose Vorabberatung durch die IB.SH-Förderlotsen
Frist
Antragstellung möglich, neue Regelungen seit 01.01.2025; Auszahlungsanträge jährlich bis 5. November

Die Angaben von foerderdatenbank.de (Fördersätze 20/15/10 %, 35.000 EUR je Arbeitsplatz, Arbeitsplatzauflagen) und der IB.SH-Produktseite (20–25 %) weichen leicht ab – vor Antrag mit dem IB.SH-Förderlotsen abgleichen (foerderlotse@ib-sh.de).

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – FIT-Richtlinie (anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien, Technologie- und Wissenstransfer)

Land Schleswig-Holstein / WTSH · Zuschuss

laufend
Fördersatz
industrielle Forschung bis 50 %, experimentelle Entwicklung bis 25 %, Durchführbarkeitsstudien bis 50 %; KMU-Aufschlag +20 Prozentpunkte, Verbundbonus bis +15 Prozentpunkte, max. 80 %
Höchstbetrag
35000000 (industrielle Forschung); experimentelle Entwicklung 25.000.000; Durchführbarkeitsstudien 8.250.000
Zielgruppe
Vorrangig KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen; in Verbünden ausnahmsweise auch Partner außerhalb des Landes
Antragsweg
Antrag vor Vorhabenbeginn bei der WTSH
Frist
gültig bis 30.06.2027, Verlängerung bis 31.12.2029 vorbehaltlich AGVO

Die genannten Maximalbeträge sind beihilferechtliche Obergrenzen der AGVO, nicht realistische Bewilligungssummen des Landes.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

IB.SH Mittelstandskredit

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) · Darlehen

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Festzins für die gesamte Laufzeit: 5,20 % p. a. ab dem 3. Jahr nach Gründung, 5,90 % p. a. für Gründungen/Übernahmen; keine Besicherung erforderlich
Höchstbetrag
300.000 €
Zielgruppe
Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Schleswig-Holstein, maximal 3 Gesellschafter; Mindestdarlehen 35.000 EUR
Antragsweg
Zuerst Kontakt zur Hausbank, dann digitale PDF-Antragstellung an mittelstandskredit@ib-sh.de
Frist
laufende Antragstellung

Widersprüchliche Angaben: schleswig-holstein.de nennt für den Mittelstandskredit 25.000–250.000 EUR, die IB.SH-Produktseite 35.000–300.000 EUR. Konditionen vor Antrag bestätigen lassen. Für größere Vorhaben bietet die IB.SH zusätzlich Investitionsdarlehen (i. d. R. 50 % Finanzierungsanteil) und 'Wachstum im Norden' (25.000 EUR bis 4 Mio. EUR).

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Nicht mehr beantragbar

Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.

Digitalisierungsbonus Schleswig-Holstein (DigiBonus I und DigiBonus II)

Land Schleswig-Holstein / IB.SH bzw. WTSH · Zuschuss

ausgelaufenteilweise geprüft
Fördersatz
DigiBonus II: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Höchstbetrag
17000 (DigiBonus II)
Zielgruppe
DigiBonus II: kleine Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten mit Sitz in Schleswig-Holstein, gemeinnützige Organisationen/Vereine, hauptberufliche Freiberufler
Antragsweg
Antragstellung nicht mehr möglich
Frist
DigiBonus I war Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2014–2020; DigiBonus II startete am 04.08.2021. Exaktes Enddatum nicht belegt

Die IB.SH-Produktseite zu DigiBonus I ist inzwischen ein 404 bzw. explizit dem abgeschlossenen Landesprogramm Wirtschaft 2014–2020 zugeordnet. Ein konkretes Enddatum ist aus offiziellen Quellen nicht mehr abrufbar – deshalb 'nicht belegt'. Nachfolger ist die DKU-Richtlinie.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Digitalisierungs-/Investitionszuschuss für mittlere Unternehmen (50–249 Beschäftigte)

Land Schleswig-Holstein · Zuschuss

kein Programm gefunden
Fördersatz
nicht belegt
Höchstbetrag
nicht belegt
Zielgruppe
mittlere Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten in Schleswig-Holstein
Antragsweg
entfällt
Frist

Geprüft gegen die vollständige Programmliste des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (IB.SH) sowie die Landesprogramme auf foerderdatenbank.de. Für 50–249-Mitarbeiter-Betriebe bleibt in SH nur die FIT-Richtlinie (F&E), die GRW-Investitionsförderung oder Bundesmittel.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Bundesprogramme, die zusätzlich gelten

Unabhängig vom Bundesland. Eine Kombination mehrerer Förderungen ist nicht immer zulässig — das klärt die Bewilligungsstelle vor der Antragstellung.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Höchstbetrag
keine betragsmäßige Obergrenze
Zielgruppe
Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
Antragsweg
Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
Frist
Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.

ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.

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ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
Höchstbetrag
Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
Zielgruppe
Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
Antragsweg
Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
Frist
keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

ERP-Förderkredit KMU (365, 366)

KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
Höchstbetrag
25.000.000 EUR pro Vorhaben
Zielgruppe
KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
Antragsweg
Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
Frist
keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.

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GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen

Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
Höchstbetrag
keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
Frist
Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)

Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.

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Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Höchstbetrag
Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
Zielgruppe
Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
Antragsweg
Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
Frist
Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.

Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)

Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
Höchstbetrag
Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
Antragsweg
Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
Frist
keine Frist; laufende Antragstellung

Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
Höchstbetrag
2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
Zielgruppe
KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
Antragsweg
Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
Frist
Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten

Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

KMU-innovativ: Produktionsforschung

BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
Höchstbetrag
keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
Zielgruppe
KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
Antragsweg
Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
Frist
Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober

Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.

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Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren

BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
Höchstbetrag
entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
Zielgruppe
Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
Antragsweg
Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
Frist
Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.

Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Häufige Fragen

Welche Förderung deckt in Schleswig-Holstein den Kauf eines Roboters ab?

Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein kein Programm mit hoher Robotik-Relevanz, das laufend beantragt werden kann. In dieser Lage sind die Bundesprogramme der bessere Weg — sie gelten zusätzlich und unabhängig vom Bundesland.

Gibt es in Schleswig-Holstein noch einen Digitalisierungsbonus?

Digitalisierungsbonus Schleswig-Holstein (DigiBonus I und DigiBonus II) ist ausgelaufen. Die IB.SH-Produktseite zu DigiBonus I ist inzwischen ein 404 bzw. explizit dem abgeschlossenen Landesprogramm Wirtschaft 2014–2020 zugeordnet. Ein konkretes Enddatum ist aus offiziellen Quellen nicht mehr abrufbar – deshalb 'nicht belegt'. Nachfolger ist die DKU-Richtlinie.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Mit Stichtag: A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein — Bewilligungszeitraum 02.02.2026 – 31.12.2028; Antrag 4 Wochen vor Kursbeginn · Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW) — Antragstellung möglich, neue Regelungen seit 01.01.2025; Auszahlungsanträge jährlich bis 5. November · Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – FIT-Richtlinie (anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien, Technologie- und Wissenstransfer) — gültig bis 30.06.2027, Verlängerung bis 31.12.2029 vorbehaltlich AGVO. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.