A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF+) · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- 60 % der förderfähigen Kosten
- Höchstbetrag
- 5.000 €
- Zielgruppe
- Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein und Einkommen aus abhängiger Beschäftigung; Schwerpunkte u. a. Digitalisierung, erneuerbare Energien, Pflege, Handwerk
- Antragsweg
- Antrag mindestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn, elektronisch über das Serviceportal Schleswig-Holstein (eID) oder in Papierform
- Frist
- Bewilligungszeitraum 02.02.2026 – 31.12.2028; Antrag 4 Wochen vor Kursbeginn
Antragsteller ist die/der Beschäftigte, nicht der Betrieb. Hotline 0431 9905-2222.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Land Schleswig-Holstein / WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben (beide Module)
- Höchstbetrag
- 200000 (Modul Umsetzung); Modul Beratung: 20000
- Zielgruppe
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Schleswig-Holstein: weniger als 50 Arbeitsplätze UND max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz/Bilanzsumme. Ausgeschlossen: Fischerei, Aquakultur, Landwirtschaft
- Antragsweg
- Antrag vor Projektbeginn (Vertragsabschluss = Projektstart) digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein, Bearbeitung durch WTSH
- Frist
- Richtlinie gültig bis 30.06.2027, Verlängerung bis 31.12.2029 vorbehaltlich EU-Recht; laufende Antragstellung. Projektdauer: 8 Monate (Beratung), 18 Monate (Umsetzung)
Das ist der faktische Nachfolger des DigiBonus. Vor Antrag unbedingt die WTSH-Positiv-/Negativliste prüfen (wtsh.de/file/dku_positiv_und_negativliste.pdf).
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Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)
Land Schleswig-Holstein / IB.SH · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- Errichtung/Erweiterung: kleine Unternehmen bis 20 % (C- und D-Gebiet), mittlere Unternehmen bis 15 % (C) bzw. 10 % (D); Modernisierung Beherbergung: kleine bis 25 %, mittlere bis 15 % (C) / 10 % (D); Bonusmodule Umwelt/Energie bis 40 %
- Höchstbetrag
- nicht belegt für Errichtung/Erweiterung (Deckel: 35.000 EUR je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz); Modernisierung Beherbergung: 100000
- Zielgruppe
- Ausschließlich KMU der gewerblichen Wirtschaft (EU-Definition) mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holsteins; große Unternehmen ausgeschlossen
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabenbeginn über die digitalen Antragsportale; kostenlose Vorabberatung durch die IB.SH-Förderlotsen
- Frist
- Antragstellung möglich, neue Regelungen seit 01.01.2025; Auszahlungsanträge jährlich bis 5. November
Die Angaben von foerderdatenbank.de (Fördersätze 20/15/10 %, 35.000 EUR je Arbeitsplatz, Arbeitsplatzauflagen) und der IB.SH-Produktseite (20–25 %) weichen leicht ab – vor Antrag mit dem IB.SH-Förderlotsen abgleichen (foerderlotse@ib-sh.de).
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Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – FIT-Richtlinie (anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien, Technologie- und Wissenstransfer)
Land Schleswig-Holstein / WTSH · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- industrielle Forschung bis 50 %, experimentelle Entwicklung bis 25 %, Durchführbarkeitsstudien bis 50 %; KMU-Aufschlag +20 Prozentpunkte, Verbundbonus bis +15 Prozentpunkte, max. 80 %
- Höchstbetrag
- 35000000 (industrielle Forschung); experimentelle Entwicklung 25.000.000; Durchführbarkeitsstudien 8.250.000
- Zielgruppe
- Vorrangig KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen; in Verbünden ausnahmsweise auch Partner außerhalb des Landes
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabenbeginn bei der WTSH
- Frist
- gültig bis 30.06.2027, Verlängerung bis 31.12.2029 vorbehaltlich AGVO
Die genannten Maximalbeträge sind beihilferechtliche Obergrenzen der AGVO, nicht realistische Bewilligungssummen des Landes.
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IB.SH Mittelstandskredit
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) · Darlehen
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Festzins für die gesamte Laufzeit: 5,20 % p. a. ab dem 3. Jahr nach Gründung, 5,90 % p. a. für Gründungen/Übernahmen; keine Besicherung erforderlich
- Höchstbetrag
- 300.000 €
- Zielgruppe
- Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Schleswig-Holstein, maximal 3 Gesellschafter; Mindestdarlehen 35.000 EUR
- Antragsweg
- Zuerst Kontakt zur Hausbank, dann digitale PDF-Antragstellung an mittelstandskredit@ib-sh.de
- Frist
- laufende Antragstellung
Widersprüchliche Angaben: schleswig-holstein.de nennt für den Mittelstandskredit 25.000–250.000 EUR, die IB.SH-Produktseite 35.000–300.000 EUR. Konditionen vor Antrag bestätigen lassen. Für größere Vorhaben bietet die IB.SH zusätzlich Investitionsdarlehen (i. d. R. 50 % Finanzierungsanteil) und 'Wachstum im Norden' (25.000 EUR bis 4 Mio. EUR).
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Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Digitalisierungsbonus Schleswig-Holstein (DigiBonus I und DigiBonus II)
Land Schleswig-Holstein / IB.SH bzw. WTSH · Zuschuss
ausgelaufenteilweise geprüft
- Fördersatz
- DigiBonus II: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstbetrag
- 17000 (DigiBonus II)
- Zielgruppe
- DigiBonus II: kleine Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten mit Sitz in Schleswig-Holstein, gemeinnützige Organisationen/Vereine, hauptberufliche Freiberufler
- Antragsweg
- Antragstellung nicht mehr möglich
- Frist
- DigiBonus I war Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2014–2020; DigiBonus II startete am 04.08.2021. Exaktes Enddatum nicht belegt
Die IB.SH-Produktseite zu DigiBonus I ist inzwischen ein 404 bzw. explizit dem abgeschlossenen Landesprogramm Wirtschaft 2014–2020 zugeordnet. Ein konkretes Enddatum ist aus offiziellen Quellen nicht mehr abrufbar – deshalb 'nicht belegt'. Nachfolger ist die DKU-Richtlinie.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Digitalisierungs-/Investitionszuschuss für mittlere Unternehmen (50–249 Beschäftigte)
Land Schleswig-Holstein · Zuschuss
kein Programm gefunden
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- mittlere Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten in Schleswig-Holstein
- Antragsweg
- entfällt
- Frist
Geprüft gegen die vollständige Programmliste des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (IB.SH) sowie die Landesprogramme auf foerderdatenbank.de. Für 50–249-Mitarbeiter-Betriebe bleibt in SH nur die FIT-Richtlinie (F&E), die GRW-Investitionsförderung oder Bundesmittel.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Schleswig-Holstein den Kauf eines Roboters ab?
Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein kein Programm mit hoher Robotik-Relevanz, das laufend beantragt werden kann. In dieser Lage sind die Bundesprogramme der bessere Weg — sie gelten zusätzlich und unabhängig vom Bundesland.
Gibt es in Schleswig-Holstein noch einen Digitalisierungsbonus?
Digitalisierungsbonus Schleswig-Holstein (DigiBonus I und DigiBonus II) ist ausgelaufen. Die IB.SH-Produktseite zu DigiBonus I ist inzwischen ein 404 bzw. explizit dem abgeschlossenen Landesprogramm Wirtschaft 2014–2020 zugeordnet. Ein konkretes Enddatum ist aus offiziellen Quellen nicht mehr abrufbar – deshalb 'nicht belegt'. Nachfolger ist die DKU-Richtlinie.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein — Bewilligungszeitraum 02.02.2026 – 31.12.2028; Antrag 4 Wochen vor Kursbeginn · Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW) — Antragstellung möglich, neue Regelungen seit 01.01.2025; Auszahlungsanträge jährlich bis 5. November · Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – FIT-Richtlinie (anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien, Technologie- und Wissenstransfer) — gültig bis 30.06.2027, Verlängerung bis 31.12.2029 vorbehaltlich AGVO. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.