Hamburg-Kredit Digital
IFB Hamburg in Kooperation mit der KfW · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsgünstiges Darlehen plus Zuschuss von bis zu 12 % der Darlehenssumme, maximal 20.000 EUR; 50 % Haftungsfreistellung der Hausbank
- Höchstbetrag
- 2.500.000 €
- Zielgruppe
- KMU der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk und Handel), mehrheitlich in Privatbesitz, sowie Freiberufler und Einzelunternehmer mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabenbeginn über ein Kreditinstitut eigener Wahl (Hausbankprinzip)
- Frist
- Förderrichtlinie gültig ab 15.04.2026; laufende Antragstellung
Robotik/Automatisierung wird in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich als eigene Kategorie genannt – Vorhabenzuordnung vorab mit der IFB klären.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Hamburg-Kredit Innovation
IFB Hamburg · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- gestaffelte Zinsverbilligung über die Stufen 1 bis 3 plus 50 % Haftungsfreistellung; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Zuschuss bis 200.000 EUR
- Höchstbetrag
- 2.500.000 €
- Zielgruppe
- KMU gemäß EU-Definition, Selbstständige und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, mehrheitlich in Privatbesitz, mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg; Mindestdarlehen 25.000 EUR
- Antragsweg
- Über ein zugelassenes deutsches Kreditinstitut (Hausbank), Formulare auf www.ifbhh.de
- Frist
- Programmlaufzeit 01.09.2025 bis 31.12.2028
Voraussetzung ist ein nachweisbarer Innovationsgrad (mindestens unternehmensneu). Der ERP-Zuschuss ist an Stufe 2/3 gebunden.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Hamburg Digital Check
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) · Beratungsförderung
laufend
- Fördersatz
- maximal 50 %; anrechenbarer Beratertagessatz max. 1.100 EUR netto
- Höchstbetrag
- 7.500 €
- Zielgruppe
- KMU gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Hamburg, einschließlich Handwerk und freier Berufe; ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach Art. 2 Nr. 18 AGVO
- Antragsweg
- Ausschließlich digital über das eAntrag-Portal der IFB Hamburg (eantrag.ifbhh.de)
- Frist
- Richtlinie in Kraft seit 01.08.2025, außer Kraft am 31.12.2026; Anträge müssen vollständig bis 16.11.2026 bei der IFB Hamburg gestellt sein
ACHTUNG Stichtag: nur noch bis 16.11.2026 beantragbar, danach läuft die Richtlinie zum 31.12.2026 aus. Kombination mit anderen nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen ist unzulässig. Kontakt: digital@ifbhh.de, 040/248 46-176.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Hamburg-Kredit Wachstum
IFB Hamburg · Darlehen
laufend
- Fördersatz
- Zinssatz auf Kapitalmarktniveau, aus Mitteln der Stadt Hamburg verbilligt; bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; banküblich zu besichern
- Höchstbetrag
- 750.000 €
- Zielgruppe
- KMU der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, Freiberufler sowie Vermieter/Verpächter von Gewerbeimmobilien; Voraussetzung: seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv
- Antragsweg
- Hausbankprinzip: Antrag über das gewählte Kreditinstitut, Prüfung durch die IFB Hamburg
- Frist
- laufende Antragstellung; ESG-Anforderung seit 08/2023
Fallback, wenn das Vorhaben weder als 'digital' noch als 'innovativ' im Sinne der Spezialprogramme durchgeht.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
PROFI Standard und PROFI Transfer (Programm für Innovation)
IFB Hamburg / Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- für Unternehmen zwischen 25 % und 55 % je nach Unternehmensgröße und Projekttyp; Hochschulen/Forschungseinrichtungen bis 100 %
- Höchstbetrag
- 500000 (Einzelprojekte); Kooperationsprojekte: 1000000
- Zielgruppe
- Unternehmen aller Größen mit Betriebsstätte in Hamburg aus allen Branchen sowie kooperierende Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Antragsweg
- Mehrstufig: Vorabberatung mit Projektskizze, dann Vollantrag mit wissenschaftlicher Begutachtung, Entscheidung durch die IFB-Innovationskommission. Projektbeginn erst nach Bewilligung
- Frist
- laufende Antragstellung, keine Stichtage angegeben
Ergänzend existiert PROFI Transfer Plus für Kooperationen mit Forschungseinrichtungen. Kein konkretes Außerkrafttretensdatum auf der Programmseite belegt.
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Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Freie und Hansestadt Hamburg (ESF+), Umsetzung durch zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 50 % der Weiterbildungskosten; für Handwerksbeschäftigte bis zu 75 %; bei Jobcenter-Leistungsbezug bis zu 100 %
- Höchstbetrag
- 750 (Regelfall); Handwerk: 1000
- Zielgruppe
- In Hamburg wohnende oder arbeitende Beschäftigte, Minijobber, Auszubildende, Beschäftigte in KMU (max. 250 Mitarbeitende) sowie Selbstständige
- Antragsweg
- Ausschließlich online über das Serviceportal der zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Antrag vor Beginn der Weiterbildung
- Frist
- Antrag vor Weiterbildungsbeginn; kein Enddatum belegt
Quelle ist das Bundesportal mein-now.de; die offizielle Hamburger Seite (hamburg.de bzw. esf-hamburg.de) war zum Prüfzeitpunkt technisch nicht abrufbar. Beträge und Laufzeit vor Antragstellung direkt bei zwei P bestätigen lassen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
PROFI Impuls – Förderaufruf #UpdateHamburg
IFB Hamburg / Innovationsagentur #UpdateHamburg · Zuschuss
Antragsstopp
- Fördersatz
- bis zu 100 % für gemeinnützige Einrichtungen, 80 % für gewerbliche Organisationen
- Höchstbetrag
- 100000 (Einzelprojekte); Kooperationsprojekte: 150000
- Zielgruppe
- Unternehmen, Start-ups und Sozialunternehmen (Gründung vor mindestens 2 Jahren), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hamburg oder Kooperation mit Hamburger Partnern; ausgeschlossen: Landwirtschaft, Fischerei, Exportunternehmen
- Antragsweg
- Antrag nur im Rahmen offener Förderaufrufe
- Frist
- Derzeit ist kein Förderaufruf geöffnet; Anträge sind erst nach Veröffentlichung eines neuen Aufrufs möglich
Kontakt für neue Aufrufe: innovationsagentur@ifbhh.de, 040/248 46-286.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Investitionszuschuss für Maschinen, Anlagen und Robotik
Freie und Hansestadt Hamburg / IFB Hamburg · Zuschuss
kein Programm gefunden
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg
- Antragsweg
- entfällt
- Frist
Geprüft gegen die vollständige Programmübersicht der IFB Hamburg (Gründen & Nachfolgen, Innovationen realisieren, Energie & Ressourcen, Investieren & Liquidität, Infrastruktur, Social Entrepreneurship).
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Hamburg den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen Hamburg-Kredit Digital, Hamburg-Kredit Innovation. Hardware und digitale Systemvernetzung sind ausdrücklich förderfähig; eine Roboter-/Cobot-Zelle mit Steuerung und MES-Anbindung passt in den Vorhabenbegriff. Der Tilgungszuschuss von bis zu 12 % (max. 20.000 EUR) ist der einzige nennenswerte Hamburger Zuschussanteil für Digitalisierungs-Hardware.
Gibt es in Hamburg noch einen Digitalisierungsbonus?
Von den 8 geprüften Programmen in Hamburg sind 1 nicht mehr beantragbar. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: Hamburg-Kredit Innovation — Programmlaufzeit 01.09.2025 bis 31.12.2028 · Hamburg Digital Check — Richtlinie in Kraft seit 01.08.2025, außer Kraft am 31.12.2026; Anträge müssen vollständig bis 16.11.2026 bei der IFB Hamburg gestellt sein · Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS — Antrag vor Weiterbildungsbeginn; kein Enddatum belegt. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.