NRW.BANK.Invest Zukunft
NRW.BANK · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Zinsvergünstigtes Darlehen, Finanzierungsanteil bis 100 %; Tilgungsnachlass für KMU bis zu 20 % bei einem Darlehensvolumen bis 1.000.000 EUR
- Höchstbetrag
- 10.000.000
- Zielgruppe
- Unternehmen, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe mit Vorhaben in Nordrhein-Westfalen; Tilgungsnachlass nur für KMU
- Antragsweg
- Hausbankenverfahren: Erfassung im Kundenportal der NRW.BANK, Antrag über ein Kreditinstitut
- Frist
- keine Frist, laufende Antragstellung
Die auf der Produktseite hinterlegten Konditionen tragen das Datum 28.08.2026 (Beispiel Preisklasse A, 3 Jahre, 1 Tilgungsfreijahr: 4,08 % Sollzins). Zinssätze ändern sich laufend, Tilgungsnachlass und Preisklasse werden im Einzelfall festgelegt.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW; Abwicklung seit 01.01.2026 durch die NRW.BANK · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- einheitlich 50 % der förderfähigen Kosten
- Höchstbetrag
- 15.000 (Bagatellgrenze 4.000)
- Zielgruppe
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Antragsweg
- Zweistufig: monatliche Interessensbekundung im Förderportal, monatliche Losziehung, danach 28 Tage Zeit für die digitale Antragstellung. Kein Vorhabenbeginn und keine rechtskräftigen Vereinbarungen vor Erhalt des Zuwendungsbescheids.
- Frist
- Antragszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029; monatliche Losverfahren
Neue Richtlinie zum Teilprogramm MID-Digitalisierung mit Wirkung ab 01.01.2026 (veröffentlicht im Ministerialblatt NRW, recht.nrw.de). Betreuung neuer Vorhaben liegt seit 01.01.2026 bei der NRW.BANK; Altbewilligungen laufen unverändert weiter.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
NRW.BANK.Impuls KI
NRW.BANK · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstbetrag
- 25.000 je Unternehmen
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen
- Antragsweg
- Direkte Antragstellung über das Online-Portal der NRW.BANK
- Frist
- Programmstart 17. August 2026; im ersten Jahr stehen 3 Mio. EUR zur Verfügung
Erst seit elf Tagen geöffnet (Stand 28.08.2026). Das Budget von 3 Mio. EUR reicht bei 25.000 EUR Maximalförderung für rund 120 Unternehmen - frühe Antragstellung ist ratsam.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
NRW.BANK.Universalkredit
NRW.BANK · Darlehen
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Zinsvergünstigung, Finanzierungsanteil bis 100 %; optional 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze ausgewiesen
- Zielgruppe
- Gründer, mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe mit Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
- Antragsweg
- Hausbankenverfahren über ein Kreditinstitut
- Frist
- keine Frist, laufende Antragstellung
Konkrete Konditionen und Preisklassen werden individuell über die Hausbank festgelegt.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Potentialberatung NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (ESF-Förderrichtlinie); Bewilligung durch die Bezirksregierungen · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- 50 % der notwendigen Ausgaben je Beratungstag, maximal 500 EUR pro Beratungstag (Angabe des Ministeriums)
- Höchstbetrag
- maximal 10 Beratungstage, damit rechnerisch bis 5.000
- Zielgruppe
- Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen; Kommunen ausgeschlossen
- Antragsweg
- Beratungsscheck über eine der rund 100 Beratungsstellen (Regionalagenturen, Kammern, Wirtschaftsförderungen), danach Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung
- Frist
- Beratungsschecks mit Befristung müssen zusammen mit dem Förderantrag bis zu der auf dem Scheck genannten Frist bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein
Widersprüchliche Konditionsangaben: mags.nrw nennt 50 % und maximal 500 EUR je Beratungstag bei bis zu 10 Tagen, die Förderdatenbank des Bundes nennt für dieselbe ESF-Förderrichtlinie 40 % des Pauschalbetrags und maximal 400 EUR je Beratungstag. Vor Antragstellung bei der zuständigen Beratungsstelle bzw. Bezirksregierung verbindlich klären. Die frühere Produktseite der NRW.BANK zur Potentialberatung ist nicht mehr erreichbar (404).
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Assistent/in
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW; NRW.BANK · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- Personalkostenzuschuss über 24 Monate
- Höchstbetrag
- bis 48.000 (Unternehmen ohne akademische Mitarbeiter) bzw. bis 33.000 (Unternehmen mit 1 bis 5 Hochschulabsolventen)
- Zielgruppe
- Kleinst- und kleine Unternehmen mit Sitz in NRW, weniger als 50 Mitarbeitende, davon höchstens fünf mit akademischem Abschluss
- Antragsweg
- Online-Antrag über das Förderportal; Einstellung erst nach Bewilligung, spätestens sechs Monate danach
- Frist
- Antragszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Produktives.NRW
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW / EFRE.NRW · Zuschuss
unklarhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- abhängig von Unternehmensgröße und gewählter beihilferechtlicher Grundlage; nicht pauschal ausgewiesen
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Rheinischen Revier (ohne Kreis Euskirchen) oder in den Ruhrgebietsstädten Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl
- Antragsweg
- Wettbewerbsverfahren über EFRE.NRW
- Frist
- Einreichungsfrist der zuletzt angekündigten Runde: 31. März 2026 (verstrichen); Folgerunde nicht belegt
Grundlage ist eine Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums NRW vom 05.02.2026. Ob nach dem 31.03.2026 eine weitere Runde geöffnet wurde, ließ sich am 28.08.2026 nicht belegen - vor Planung direkt bei EFRE.NRW prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Industrie.IN.NRW (Innovationswettbewerb Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW / EFRE.NRW; Projektträger Jülich · Zuschuss
Antragsstopp
- Fördersatz
- Unternehmen bis 80 % je nach Unternehmensgröße und Förderbedarf; Forschungs- und Bildungseinrichtungen bis 90 %
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- KMU, große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Bezug zu NRW
- Antragsweg
- Projektskizze im Wettbewerbsverfahren innerhalb geöffneter Einreichungsrunden
- Frist
- Die dritte und bislang letzte Einreichungsrunde endete am 31.10.2024 um 23:59 Uhr; wörtlich: 'Eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant.'
Kontakt für den Fall einer Neuauflage: industrie.in.nrw@ptj.de
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
NEXT.IN.NRW (Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kreativwirtschaft sowie KI und IKT)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW / EFRE.NRW · Zuschuss
Antragsstopp
- Fördersatz
- kleine Unternehmen 60-80 % bei technischen Innovationen, mittlere Unternehmen 50-70 %; bei Prozess- und Organisationsinnovationen jeweils max. 50 %; Forschungs- und Bildungseinrichtungen bis 90 %
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- KMU, große Unternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Umsetzung in NRW
- Antragsweg
- Projektskizze im Wettbewerbsverfahren innerhalb geöffneter Einreichungsrunden
- Frist
- Die dritte Einreichungsrunde endete am 10.02.2025 um 23:59 Uhr; eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant
Achtung vor Beraterwerbung, die dieses Programm noch als offen darstellt.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Bildungsscheck 2.0 NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW; G.I.B.; Bezirksregierungen · Zuschuss
Antragsstopp
- Fördersatz
- 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung
- Höchstbetrag
- 500 je Bildungsscheck
- Zielgruppe
- Personen mit Wohnsitz in NRW und zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal 50.000 EUR (Ehepaare 100.000 EUR); einmal jährlich pro Person
- Antragsweg
- Beratungsgespräch, danach online über das ESF-Onlineportal NRW; Anmeldung mindestens einen Tag vor Kursbeginn
- Frist
- Antragstellung ist derzeit unterbrochen und ab 01.09.2026 wieder möglich; bereits ausgegebene alte Bildungsschecks können bis 31.03.2029 eingereicht werden
Wörtlich: 'Die Antragsstellung für den Bildungsscheck 2.0 ist aktuell unterbrochen.' Der Stopp endet in wenigen Tagen - ab 01.09.2026 wieder beantragbar. Der frühere betriebliche Zugang (Bildungsscheck NRW für Unternehmen) ist im Bildungsscheck 2.0 nicht mehr abgebildet.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Direkter Landeszuschuss zum Kauf von Roboter-/Automatisierungshardware
- · Zuschuss
kein Programm gefundenhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- -
- Höchstbetrag
- -
- Zielgruppe
- Mittelständische Betriebe mit 20-500 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen
- Antragsweg
- -
- Frist
- -
Negativbefund aus der Recherche am 28.08.2026 über nrwbank.de, wirtschaft.nrw, nordrhein-westfalen-foerdert.nrw, in.nrw und foerderdatenbank.de.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Nordrhein-Westfalen den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen NRW.BANK.Invest Zukunft. Das mit Abstand passendste NRW-Landesprogramm für einen Roboterkauf: Robotik ist namentlich als förderfähige Technologie gelistet, es gibt keine Mitarbeiterobergrenze, und der Tilgungsnachlass von bis zu 20 % auf ein Darlehen bis 1 Mio. EUR wirkt wie ein erheblicher Investitionszuschuss.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen noch einen Digitalisierungsbonus?
Von den 11 geprüften Programmen in Nordrhein-Westfalen sind 3 nicht mehr beantragbar. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Mit Stichtag: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitalisierung — Antragszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029; monatliche Losverfahren · NRW.BANK.Impuls KI — Programmstart 17. August 2026; im ersten Jahr stehen 3 Mio. EUR zur Verfügung · Potentialberatung NRW — Beratungsschecks mit Befristung müssen zusammen mit dem Förderantrag bis zu der auf dem Scheck genannten Frist bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Alle übrigen laufenden Programme nehmen Anträge fortlaufend an. In fast allen Fällen gilt: Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.