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StartFörderungRheinland-Pfalz

Robotik-Förderung Rheinland-Pfalz 2026: Zuschüsse, Kredite, Fristen

6 laufende und 3 beendete Programme, jedes einzeln gegen die Seite der Bewilligungsstelle geprüft. Stand der Prüfung: 29.08.2026.

Was diese Seite nicht ist. Eine redaktionelle Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Zusage. Angaben mit dem Vermerk „teilweise geprüft“ stammen zum Teil aus Übersichtsseiten statt aus der Richtlinie — brauchbar zur Orientierung, vor einer Kalkulation aber an der Quelle zu bestätigen. Fristen ändern sich kurzfristig.

Programme in Rheinland-Pfalz

Sortiert nach Brauchbarkeit: laufende zuerst, darin die mit hoher Robotik-Relevanz.

Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (ISB-Zuschuss 158)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Beratungsförderung

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500 EUR pro Tagewerk
Höchstbetrag
10.000 €
Zielgruppe
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz sowie Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
Antragsweg
Antrag per E-Mail an betriebsberatungsprogramm@isb.rlp.de VOR Beauftragung des Beraters; erforderlich sind Antragsformular, Beraterangebot und (für die meisten Kategorien) eine Kammerempfehlung
Frist
Keine feste Antragsfrist; Programm seit 16.12.2025 verfügbar

Neues Programm seit 16.12.2025; bündelt die zum Jahresende 2025 ausgelaufenen Programme 134 (Existenzgründung), 136 (Mittelstand) und 138 (BITT-Technologieberatung). Bis zu 20 Tagewerke innerhalb von 4 Kalenderjahren, daraus errechnet sich der Maximalbetrag von 10.000 EUR (20 x 500 EUR). Unterkontingente: Produkt-/Kommunikationsdesign max. 3 Tagewerke, Gründung/Übernahme max. 5 Tagewerke.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE, FÖP 361)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) / MWTEK · Zuschuss

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis 20 % (kleine Unternehmen), bis 10 % (mittlere Unternehmen); für Investitionsanteile über 10 Mio. EUR max. 5 %
Höchstbetrag
5.000.000 €
Zielgruppe
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz; ausgeschlossen u.a. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel (außer Versandhandel), Gastronomie, Land-/Forstwirtschaft, Kliniken/Pflege
Antragsweg
Antrag vor Vorhabenbeginn über das ISB-Kundenportal; vorherige schriftliche Bestätigung der ISB erforderlich. Umsetzungsfrist 36 Monate.
Frist
Keine feste Antragsfrist; Programm läuft in der EFRE-Förderperiode 2021–2027, gültig seit 01.10.2023

Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 EUR (kleine Unternehmen) bzw. 500.000 EUR (mittlere Unternehmen). Für einen mittelständischen Betrieb mit 20–500 MA das robotiktauglichste Zuschussprogramm in RLP. Die ISB führt das Programm als FÖP 361 (IBI-EFRE); Fördersatz 'bis zu 20 %' auch auf der ISB-Programmseite bestätigt.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop, FÖP 358)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), EFRE-kofinanziert · Zuschuss

laufend
Fördersatz
Machbarkeitsstudien: 70 % (kleine), 60 % (mittlere), 50 % (große Unternehmen/SmallMidCaps). FuE-Vorhaben Basissätze: industrielle Forschung 50 %, experimentelle Entwicklung 25 %; Boni: +20 % (klein), +10 % (mittel), +15 % (Kooperation), max. 80 %
Höchstbetrag
700.000 €
Zielgruppe
KMU nach EU-Definition sowie Unternehmen bis 499 Beschäftigte (SmallMidCaps) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz; große Unternehmen nur in Ausnahmefällen bei besonderer regionaler Bedeutung
Antragsweg
Elektronische Antragstellung über das EFRE-Kundenportal 2021–2027 der ISB vor Vorhabenbeginn
Frist
Keine feste Frist; Programm im Mai 2024 neu aufgelegt, EFRE-Förderperiode 2021–2027

Höchstbeträge laut ISB/MWTEK: Machbarkeitsstudien bis 80.000 EUR, FuE-Vorhaben bis 700.000 EUR, mit Klimabonus bis 850.000 EUR. Das Ministerium nennt InnoTop ausdrücklich als eines der Nachfolgeinstrumente des ausgelaufenen DigiBoost.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

ISB-Mittelstandskredit (FÖP 665/667)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Darlehen

laufend
Fördersatz
Zinsverbilligung gegenüber dem KfW-ERP-Mittelstandskredit; bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzierbar
Höchstbetrag
5.000.000 €
Zielgruppe
Freiberufler, Einzelunternehmen und KMU nach EU-Definition mit Vorhaben in Rheinland-Pfalz; ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle
Antragsweg
Antragstellung über die Hausbank bei der ISB vor Vorhabenbeginn
Frist
Keine feste Frist

Programmstand der ISB-Seite: Dezember 2025. Konkrete Zinssätze sind bonitäts- und besicherungsabhängig und werden erst im Hausbankverfahren festgelegt.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Innovationsgutschein (FuE-Auftrag, FÖP 255)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
nicht belegt
Höchstbetrag
20.000 €
Zielgruppe
KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
Antragsweg
Antragstellung über die ISB vor Auftragsvergabe
Frist
Keine feste Frist genannt

Die ISB weist auf der Programmübersicht 'nicht zurückzahlbare Zuwendung bis max. 20.000 EUR' aus. Der prozentuale Fördersatz war auf der offiziellen Übersichtsseite nicht ausgewiesen — vor Antragstellung beim ISB-Beratungsservice (06131 6172-1333) erfragen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend (MASFFJ), ESF-Plus-kofinanziert · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
nicht belegt
Höchstbetrag
1.500 €
Zielgruppe
Beschäftigte (natürliche Personen) mit Bezug zu Rheinland-Pfalz — Antragsteller ist die/der Beschäftigte, nicht das Unternehmen
Antragsweg
Antragstellung durch die/den Beschäftigten beim MASFFJ bzw. über das ESF-Portal Rheinland-Pfalz vor Maßnahmenbeginn
Frist
Keine Frist auf der offiziellen Seite ausgewiesen

Der Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Jahr und Teilnehmer ist offiziell belegt; ein prozentualer Fördersatz und eine ausdrückliche Bestätigung der Fortführung im Jahr 2026 waren auf der offiziellen ESF-RLP-Seite nicht ausgewiesen. Vor Planung beim MASFFJ bestätigen lassen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Nicht mehr beantragbar

Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.

Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW), ISB-Zuschuss 153

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Zuschuss

Antragsstopphohe Relevanz
Fördersatz
10 % bis 30 % der förderfähigen Kosten (in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz 5 Prozentpunkte höher); für Investitionsanteile über 10 Mio. EUR nur 5 %
Höchstbetrag
nicht belegt
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen und Fremdenverkehrsbetriebe im GRW-Fördergebiet Rheinland-Pfalz gemäß Positivliste/bedingter Positivliste
Antragsweg
Digitale Antragstellung über das ISB-Kundenportal vor Vorhabenbeginn (aktuell nicht möglich)
Frist
Antragstellung war bis 30.06.2026 möglich; Wiederaufnahme voraussichtlich Anfang 2027

WICHTIG: Zum 28.08.2026 geschlossen. Wörtliches Zitat der ISB: 'Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 30.06.2026 möglich.' und 'Das Programm wird, in Anlehnung an den neuen Koordinierungsrahmen, künftig überarbeitet fortgeführt. Eine Antragstellung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2027 wieder möglich sein.' Für einen geplanten Roboterkauf: Investition ggf. bis Anfang 2027 zurückstellen, da GRW-Sätze deutlich über IBI liegen können. Mindestzuschuss 20.000 EUR, Vorhabendauer max. 36 Monate.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Beratungsprogramm für den Mittelstand (ISB-Zuschuss 136) und BITT-Technologieberatung (ISB-Zuschuss 138)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Beratungsförderung

ausgelaufen
Fördersatz
max. 500 EUR pro Tagewerk
Höchstbetrag
7.500 €
Zielgruppe
KMU nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
Antragsweg
Nicht mehr möglich; Nachfolger ist das Betriebsberatungsprogramm RLP (Zuschuss 158)
Frist
Ausgelaufen zum Jahresende 2025; bereits bewilligte Mittel können noch fristgerecht abgerufen werden

AUSGELAUFEN Ende 2025. Zusammengeführt mit Programm 134 (Existenzgründung) im neuen Betriebsberatungsprogramm RLP (158). Der Maximalbetrag von 7.500 EUR ergibt sich aus 15 Tagewerken x 500 EUR in drei Jahren. Wer heute Beratung fördern lassen will, muss Programm 158 nutzen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

DigiBoost Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) / MWTEK · Zuschuss

ausgelaufen
Fördersatz
75 % (bis 9 Beschäftigte), 50 % (10–29 Beschäftigte), 25 % (30–100 Beschäftigte)
Höchstbetrag
15.000 €
Zielgruppe
Unternehmen bis 100 Beschäftigte, Soloselbstständige und Freiberufler in Rheinland-Pfalz
Antragsweg
Nicht mehr möglich — früher Pflicht-Webseminar bei IHK/HWK/Landwirtschaftskammer, danach Antrag über das ISB-Kundenportal
Frist
Antragsfrist endete am 31.03.2022

AUSGELAUFEN. Start März 2021 mit 20 Mio. EUR, final 52 Mio. EUR bewilligt, rund 100 Mio. EUR Investitionen ausgelöst. Es gibt KEINEN direkten Nachfolger: Rheinland-Pfalz hat damit auch 2026 keinen Digitalisierungsbonus/Digitalbonus für den Mittelstand. Das Wirtschaftsministerium verweist stattdessen auf InnoTop und IBI.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026

Bundesprogramme, die zusätzlich gelten

Unabhängig vom Bundesland. Eine Kombination mehrerer Förderungen ist nicht immer zulässig — das klärt die Bewilligungsstelle vor der Antragstellung.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Höchstbetrag
keine betragsmäßige Obergrenze
Zielgruppe
Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
Antragsweg
Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
Frist
Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.

ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.

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ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
Höchstbetrag
Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
Zielgruppe
Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
Antragsweg
Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
Frist
keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.

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ERP-Förderkredit KMU (365, 366)

KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen

laufendhohe Relevanz
Fördersatz
zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
Höchstbetrag
25.000.000 EUR pro Vorhaben
Zielgruppe
KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
Antragsweg
Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
Frist
keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn

Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.

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GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen

Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
Höchstbetrag
keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
Frist
Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)

Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme

laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
Fördersatz
Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Höchstbetrag
Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
Zielgruppe
Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
Antragsweg
Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
Frist
Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.

Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)

Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
Höchstbetrag
Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
Zielgruppe
Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
Antragsweg
Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
Frist
keine Frist; laufende Antragstellung

Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
Höchstbetrag
2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
Zielgruppe
KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
Antragsweg
Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
Frist
Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten

Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

KMU-innovativ: Produktionsforschung

BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
Höchstbetrag
keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
Zielgruppe
KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
Antragsweg
Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
Frist
Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober

Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren

BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung

laufendteilweise geprüft
Fördersatz
keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
Höchstbetrag
entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
Zielgruppe
Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
Antragsweg
Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
Frist
Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.

Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.

Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026

Häufige Fragen

Welche Förderung deckt in Rheinland-Pfalz den Kauf eines Roboters ab?

Am ehesten passen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (ISB-Zuschuss 158), Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE, FÖP 361). Das einzige aktuell laufende RLP-Landesprogramm, das die Beratung rund um einen Automatisierungsvorhaben direkt bezuschusst: Themen Digitalisierung/KI sowie Wissens- und Technologietransfer sind ausdrücklich förderfähig. Damit lassen sich Machbarkeitsprüfung, Prozessanalyse, Layout- und Wirtschaftlichkeitsbewertung einer Roboterzelle zu 50 % finanzieren. Die Roboterhardware selbst ist nicht Gegenstand.

Gibt es in Rheinland-Pfalz noch einen Digitalisierungsbonus?

Von den 9 geprüften Programmen in Rheinland-Pfalz sind 3 nicht mehr beantragbar. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die laufenden Programme dieser Region nehmen Anträge fortlaufend an, ohne Stichtag. Entscheidend ist etwas anderes: Der Antrag muss in fast allen Fällen VOR Vorhabensbeginn gestellt sein. Wer bestellt und danach fragt, bekommt nichts.