Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (ISB-Zuschuss 158)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Beratungsförderung
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 500 EUR pro Tagewerk
- Höchstbetrag
- 10.000 €
- Zielgruppe
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz sowie Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
- Antragsweg
- Antrag per E-Mail an betriebsberatungsprogramm@isb.rlp.de VOR Beauftragung des Beraters; erforderlich sind Antragsformular, Beraterangebot und (für die meisten Kategorien) eine Kammerempfehlung
- Frist
- Keine feste Antragsfrist; Programm seit 16.12.2025 verfügbar
Neues Programm seit 16.12.2025; bündelt die zum Jahresende 2025 ausgelaufenen Programme 134 (Existenzgründung), 136 (Mittelstand) und 138 (BITT-Technologieberatung). Bis zu 20 Tagewerke innerhalb von 4 Kalenderjahren, daraus errechnet sich der Maximalbetrag von 10.000 EUR (20 x 500 EUR). Unterkontingente: Produkt-/Kommunikationsdesign max. 3 Tagewerke, Gründung/Übernahme max. 5 Tagewerke.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE, FÖP 361)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) / MWTEK · Zuschuss
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis 20 % (kleine Unternehmen), bis 10 % (mittlere Unternehmen); für Investitionsanteile über 10 Mio. EUR max. 5 %
- Höchstbetrag
- 5.000.000 €
- Zielgruppe
- KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz; ausgeschlossen u.a. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel (außer Versandhandel), Gastronomie, Land-/Forstwirtschaft, Kliniken/Pflege
- Antragsweg
- Antrag vor Vorhabenbeginn über das ISB-Kundenportal; vorherige schriftliche Bestätigung der ISB erforderlich. Umsetzungsfrist 36 Monate.
- Frist
- Keine feste Antragsfrist; Programm läuft in der EFRE-Förderperiode 2021–2027, gültig seit 01.10.2023
Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 EUR (kleine Unternehmen) bzw. 500.000 EUR (mittlere Unternehmen). Für einen mittelständischen Betrieb mit 20–500 MA das robotiktauglichste Zuschussprogramm in RLP. Die ISB führt das Programm als FÖP 361 (IBI-EFRE); Fördersatz 'bis zu 20 %' auch auf der ISB-Programmseite bestätigt.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop, FÖP 358)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), EFRE-kofinanziert · Zuschuss
laufend
- Fördersatz
- Machbarkeitsstudien: 70 % (kleine), 60 % (mittlere), 50 % (große Unternehmen/SmallMidCaps). FuE-Vorhaben Basissätze: industrielle Forschung 50 %, experimentelle Entwicklung 25 %; Boni: +20 % (klein), +10 % (mittel), +15 % (Kooperation), max. 80 %
- Höchstbetrag
- 700.000 €
- Zielgruppe
- KMU nach EU-Definition sowie Unternehmen bis 499 Beschäftigte (SmallMidCaps) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz; große Unternehmen nur in Ausnahmefällen bei besonderer regionaler Bedeutung
- Antragsweg
- Elektronische Antragstellung über das EFRE-Kundenportal 2021–2027 der ISB vor Vorhabenbeginn
- Frist
- Keine feste Frist; Programm im Mai 2024 neu aufgelegt, EFRE-Förderperiode 2021–2027
Höchstbeträge laut ISB/MWTEK: Machbarkeitsstudien bis 80.000 EUR, FuE-Vorhaben bis 700.000 EUR, mit Klimabonus bis 850.000 EUR. Das Ministerium nennt InnoTop ausdrücklich als eines der Nachfolgeinstrumente des ausgelaufenen DigiBoost.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
ISB-Mittelstandskredit (FÖP 665/667)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Darlehen
laufend
- Fördersatz
- Zinsverbilligung gegenüber dem KfW-ERP-Mittelstandskredit; bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzierbar
- Höchstbetrag
- 5.000.000 €
- Zielgruppe
- Freiberufler, Einzelunternehmen und KMU nach EU-Definition mit Vorhaben in Rheinland-Pfalz; ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle
- Antragsweg
- Antragstellung über die Hausbank bei der ISB vor Vorhabenbeginn
- Frist
- Keine feste Frist
Programmstand der ISB-Seite: Dezember 2025. Konkrete Zinssätze sind bonitäts- und besicherungsabhängig und werden erst im Hausbankverfahren festgelegt.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Innovationsgutschein (FuE-Auftrag, FÖP 255)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- 20.000 €
- Zielgruppe
- KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Antragsweg
- Antragstellung über die ISB vor Auftragsvergabe
- Frist
- Keine feste Frist genannt
Die ISB weist auf der Programmübersicht 'nicht zurückzahlbare Zuwendung bis max. 20.000 EUR' aus. Der prozentuale Fördersatz war auf der offiziellen Übersichtsseite nicht ausgewiesen — vor Antragstellung beim ISB-Beratungsservice (06131 6172-1333) erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend (MASFFJ), ESF-Plus-kofinanziert · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- nicht belegt
- Höchstbetrag
- 1.500 €
- Zielgruppe
- Beschäftigte (natürliche Personen) mit Bezug zu Rheinland-Pfalz — Antragsteller ist die/der Beschäftigte, nicht das Unternehmen
- Antragsweg
- Antragstellung durch die/den Beschäftigten beim MASFFJ bzw. über das ESF-Portal Rheinland-Pfalz vor Maßnahmenbeginn
- Frist
- Keine Frist auf der offiziellen Seite ausgewiesen
Der Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Jahr und Teilnehmer ist offiziell belegt; ein prozentualer Fördersatz und eine ausdrückliche Bestätigung der Fortführung im Jahr 2026 waren auf der offiziellen ESF-RLP-Seite nicht ausgewiesen. Vor Planung beim MASFFJ bestätigen lassen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Nicht mehr beantragbar
Diese Programme stehen bewusst hier: Wer nach einem Namen sucht, den er kennt, soll erfahren, dass es ihn nicht mehr gibt — statt weiterzusuchen.
Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW), ISB-Zuschuss 153
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Zuschuss
Antragsstopphohe Relevanz
- Fördersatz
- 10 % bis 30 % der förderfähigen Kosten (in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz 5 Prozentpunkte höher); für Investitionsanteile über 10 Mio. EUR nur 5 %
- Höchstbetrag
- nicht belegt
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen und Fremdenverkehrsbetriebe im GRW-Fördergebiet Rheinland-Pfalz gemäß Positivliste/bedingter Positivliste
- Antragsweg
- Digitale Antragstellung über das ISB-Kundenportal vor Vorhabenbeginn (aktuell nicht möglich)
- Frist
- Antragstellung war bis 30.06.2026 möglich; Wiederaufnahme voraussichtlich Anfang 2027
WICHTIG: Zum 28.08.2026 geschlossen. Wörtliches Zitat der ISB: 'Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 30.06.2026 möglich.' und 'Das Programm wird, in Anlehnung an den neuen Koordinierungsrahmen, künftig überarbeitet fortgeführt. Eine Antragstellung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2027 wieder möglich sein.' Für einen geplanten Roboterkauf: Investition ggf. bis Anfang 2027 zurückstellen, da GRW-Sätze deutlich über IBI liegen können. Mindestzuschuss 20.000 EUR, Vorhabendauer max. 36 Monate.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Beratungsprogramm für den Mittelstand (ISB-Zuschuss 136) und BITT-Technologieberatung (ISB-Zuschuss 138)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Beratungsförderung
ausgelaufen
- Fördersatz
- max. 500 EUR pro Tagewerk
- Höchstbetrag
- 7.500 €
- Zielgruppe
- KMU nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Antragsweg
- Nicht mehr möglich; Nachfolger ist das Betriebsberatungsprogramm RLP (Zuschuss 158)
- Frist
- Ausgelaufen zum Jahresende 2025; bereits bewilligte Mittel können noch fristgerecht abgerufen werden
AUSGELAUFEN Ende 2025. Zusammengeführt mit Programm 134 (Existenzgründung) im neuen Betriebsberatungsprogramm RLP (158). Der Maximalbetrag von 7.500 EUR ergibt sich aus 15 Tagewerken x 500 EUR in drei Jahren. Wer heute Beratung fördern lassen will, muss Programm 158 nutzen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
DigiBoost Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) / MWTEK · Zuschuss
ausgelaufen
- Fördersatz
- 75 % (bis 9 Beschäftigte), 50 % (10–29 Beschäftigte), 25 % (30–100 Beschäftigte)
- Höchstbetrag
- 15.000 €
- Zielgruppe
- Unternehmen bis 100 Beschäftigte, Soloselbstständige und Freiberufler in Rheinland-Pfalz
- Antragsweg
- Nicht mehr möglich — früher Pflicht-Webseminar bei IHK/HWK/Landwirtschaftskammer, danach Antrag über das ISB-Kundenportal
- Frist
- Antragsfrist endete am 31.03.2022
AUSGELAUFEN. Start März 2021 mit 20 Mio. EUR, final 52 Mio. EUR bewilligt, rund 100 Mio. EUR Investitionen ausgelöst. Es gibt KEINEN direkten Nachfolger: Rheinland-Pfalz hat damit auch 2026 keinen Digitalisierungsbonus/Digitalbonus für den Mittelstand. Das Wirtschaftsministerium verweist stattdessen auf InnoTop und IBI.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 28.08.2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Investitionsbooster / Wachstumsbooster, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm)
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- bis zu 30 % degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Höchstbetrag
- keine betragsmäßige Obergrenze
- Zielgruppe
- Alle bilanzierenden und gewinnermittelnden Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform — auch Betriebe mit 250 bis 500 Mitarbeitern, die aus der KMU-Definition herausfallen
- Antragsweg
- Ausübung des Wahlrechts in der Steuerbilanz bzw. Gewinnermittlung; kein Förderantrag
- Frist
- Anwendbar auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Für Anschaffungen ab dem 01.01.2028 entfällt die Regelung nach derzeitigem Rechtsstand.
ENTSCHEIDENDES ZEITFENSTER: Eine Roboteranschaffung im Jahr 2027 liegt noch vollständig im begünstigten Zeitraum, eine Anschaffung ab 2028 nicht mehr. Das Gesetz passierte den Bundestag am 26.06.2025 und den Bundesrat am 11.07.2025. Flankierend: Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 in jährlichen Schritten von 15 % auf 10 % bis 2032, Thesaurierungssteuersatz sinkt ab 2028 auf 25 %; die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
KfW / ERP-Sondervermögen (BMWE) · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; in Stufe 2 und 3 zusätzlich ERP-Förderzuschuss (Tilgungszuschuss), Quote wird laufend unter kfw.de/511-konditionen veröffentlicht
- Höchstbetrag
- Stufe 1 (Basisdigitalisierung): 7.500.000 EUR pro Vorhaben; Stufe 2 und 3 (LevelUp/HighEnd): 25.000.000 EUR pro Vorhaben; Tilgungszuschuss max. 200.000 EUR
- Zielgruppe
- Stufe 1: nur KMU (< 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme). Stufe 2 und 3: KMU plus größere mittelständische Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
- Antragsweg
- Über einen Finanzierungspartner (Hausbank/Sparkasse) vor Vorhabensbeginn; KfW vergibt nicht direkt
- Frist
- keine Antragsfrist; laufende Antragstellung, Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 23.04.2026 — damit die aktuellste belegte KfW-Quelle. Laufzeit min. 2 Jahre, bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Argumentation des Roboters als integraler Bestandteil eines Digitalisierungsvorhabens, nicht als Einzelmaschine.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
KfW / ERP-Sondervermögen · Darlehen
laufendhohe Relevanz
- Fördersatz
- zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschussanteil; 366 zusätzlich mit Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Höchstbetrag
- 25.000.000 EUR pro Vorhaben
- Zielgruppe
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz ODER max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme; auch Einzelunternehmen und Freiberufler. Besonders günstige Zinsen für Unternehmen unter 5 Jahren Marktpräsenz.
- Antragsweg
- Antrag bei einem Finanzierungspartner (Bank/Sparkasse) eigener Wahl vor Beginn des Vorhabens
- Frist
- keine Antragsfrist; Antrag vor Vorhabensbeginn
Merkblatt Stand 10.12.2025. Laufzeiten: Investitionen bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren; Betriebsmittel 2–5 Jahre. ACHTUNG Zielgruppenschnitt: Ein Betrieb mit 250–500 Mitarbeitern erfüllt die KMU-Definition NICHT mehr und muss auf andere KfW-Produkte ausweichen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
GRW – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Investitionen
Bund und Länder gemeinsam (Bundesrahmen BMWE, Bewilligung durch die Länder) · Zuschuss
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- C-Fördergebiete: kleine Unternehmen 35 % bzw. 30 %, mittlere Unternehmen 25 % bzw. 20 %, große Unternehmen 15 % bzw. 10 % (je nach BIP/Arbeitslosigkeit der Region). D-Fördergebiete: kleine Unternehmen 20 %, mittlere Unternehmen 10 %, große Unternehmen nur De-minimis.
- Höchstbetrag
- keine allgemeine Obergrenze; in D-Fördergebieten für große Unternehmen max. 300.000 EUR (De-minimis)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet; daneben Gemeinden und gemeinnützige Träger für Infrastrukturvorhaben
- Antragsweg
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Landesförderbank ZWINGEND vor Vorhabensbeginn; die Umsetzung erfolgt über Landesrichtlinien
- Frist
- Aktuelle Förderperiode 2022–2027 mit Neuaufstellung ab 01.01.2026; Durchführungszeitraum max. 36 Monate, Zweckbindung mindestens 5 Jahre (KMU 3 Jahre)
Formal eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe: der Bund setzt den Rahmen, bewilligt wird über Landesprogramme. HARTE VORAUSSETZUNG ist die Lage der Betriebsstätte in einem C- oder D-Fördergebiet — außerhalb gibt es null Förderung. Die genannten Erhöhungsmöglichkeiten bis 90 % beziehen sich auf Sondertatbestände (regionale Entwicklungsstrategien, interkommunale Kooperation, Fachkräftesicherung, Klimatransformation) und nicht auf die gewerbliche Regelförderung. Fördergebietskarte und konkrete Landesrichtlinie vor jeder Planung prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt · Steuerliche Maßnahme
laufendhohe Relevanzteilweise geprüft
- Fördersatz
- Investitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sonderabschreibung: bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Höchstbetrag
- Summe der Investitionsabzugsbeträge je Betrieb max. 200.000 EUR; Gewinngrenze 200.000 EUR im Jahr der Inanspruchnahme
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Betriebe, deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 EUR nicht übersteigt; alle Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten
- Antragsweg
- Geltendmachung in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt; kein Förderantrag
- Frist
- Keine Frist. Die geplante Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums (drei Jahre nach dem Abzugsjahr) tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgelöst und verzinst.
Prozentsätze (50 % IAB, 40 % Sonder-AfA), Höchstbetrag 200.000 EUR und Gewinngrenze 200.000 EUR sind aus dem Gesetzestext belegt; die Sonder-AfA verteilt sich auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Die Dreijahresfrist des Investitionszeitraums war im Abruf nicht wörtlich bestätigt — vom Steuerberater prüfen lassen. Die Regelung wurde zuletzt durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) geändert. Die Sonder-AfA ist mit der degressiven AfA nicht beliebig frei kombinierbar — Gestaltung steuerlich abstimmen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Bürgschaften des Bundes und der Länder (Bürgschaftsbanken, Landesbürgschaften, Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
Bund (BMWE) und Länder; Bürgschaftsbanken der Länder; Mandatar für Großbürgschaften: PricewaterhouseCoopers GmbH · Bürgschaft
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Verbürgung von höchstens 80 % des Ausfallrisikos; die Hausbank muss mindestens 20 % Eigenrisiko behalten
- Höchstbetrag
- Bürgschaftsbanken bis 2.000.000 EUR; Landesbürgschaftsprogramme oberhalb von 2.000.000 EUR; Großbürgschaftsprogramm des Bundes ab 20.000.000 EUR in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)
- Zielgruppe
- Gewerbliche Unternehmen in privater Rechtsform, Existenzgründer und KMU, denen bankübliche Sicherheiten fehlen
- Antragsweg
- Bürgschaften bis 2.000.000 EUR über die Hausbank bei der jeweiligen Bürgschaftsbank (bei manchen Bürgschaftsbanken auch als Bürgschaft ohne Bank direkt); Großbürgschaften ab 20.000.000 EUR über PricewaterhouseCoopers GmbH
- Frist
- keine Frist; laufende Antragstellung
Bundesweit verfügbar, aber dreistufig aufgebaut und in der Praxis überwiegend über die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes abgewickelt — insoweit keine reine Bundesmaßnahme. Voraussetzungen: wirtschaftlich tragfähiges Konzept, volkswirtschaftlicher Nutzen, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, EU-beihilfekonform. Es fallen Bürgschaftsentgelte an. Der Förderdatenbank-Eintrag trägt den Stand Januar 2024.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Auftrag des BMWE · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, regionsabhängig gestaffelt
- Höchstbetrag
- 2.800 EUR maximal förderfähige Kosten je Beratung (laut Förderdatenbank-Eintrag)
- Zielgruppe
- KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland; Bestandsunternehmen, Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Antragsweg
- Online-Antrag über das BAFA-Antragsportal ZWINGEND vor Beginn der Beratung; Berater muss in der BAFA-Beraterliste gelistet sein
- Frist
- Je Unternehmen bis zu 5 Anträge bis zum 31.12.2026, davon max. 2 pro Jahr; die Richtlinienbefristung zum 31.12.2026 ist zu beachten
Programm läuft am 29.08.2026 noch. Die exakte Quotenstaffelung (alte/neue Bundesländer, Jungunternehmen) und die genaue Bemessungsgrundlage konnten aus der BAFA-Förderrichtlinie (PDF vom 12.12.2024) nicht maschinell ausgelesen werden — vor Antragstellung direkt beim BAFA verifizieren. WICHTIG: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Verlängerung über 2026 hinaus ist nicht belegt. Wer 2027 Beratung braucht, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
KMU-innovativ: Produktionsforschung
BMFTR (vormals BMBF); Projektträger Karlsruhe (PTKA) · Zuschuss
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- Regelförderquote 50 % der förderfähigen Kosten; über Bonusregelungen bis zu 70 % möglich (KMU-Bonus +20 %, mittelständische Unternehmen +10 %). Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten 40–60 % je nach Zielregion.
- Höchstbetrag
- keine feste Obergrenze in der Richtlinie ausgewiesen
- Zielgruppe
- KMU sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und max. 100 Mio. EUR Jahresumsatz; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner
- Antragsweg
- Zweistufig: Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA), nach positiver Bewertung förmlicher Antrag über easy-Online
- Frist
- Halbjährliche Stichtage für Projektskizzen: 15. April und 15. Oktober
Richtlinie gilt seit 28.06.2023, zuletzt geändert am 08.01.2025. Übliche Projektlaufzeit zwei Jahre, bei ESF-Kofinanzierung bis 30 Monate. Zum 20.01.2026 gab es eine weitere Änderungsbekanntmachung im KMU-innovativ-Verbund, deren Inhalt nicht ausgelesen werden konnte — aktuelle Bekanntmachung vor Skizzeneinreichung beim PTKA prüfen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Mittelstand-Digital / Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
BMWE; Projektträger DLR (Abteilung Digitale Transformation Mittelstand, Bonn) · Beratungsförderung
laufendteilweise geprüft
- Fördersatz
- keine Geldzuwendung an Unternehmen; die Leistungen der Zentren sind für KMU kostenfrei (100 % bundesfinanziert)
- Höchstbetrag
- entfällt — kein Geldfluss an das Unternehmen
- Zielgruppe
- Leistungsempfänger: KMU und Handwerk bundesweit. Antragsberechtigt für den Betrieb eines Zentrums sind hingegen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände — nicht Unternehmen.
- Antragsweg
- Für Unternehmen kein Antrag nötig — direkte Kontaktaufnahme mit dem regional zuständigen Mittelstand-Digital Zentrum
- Frist
- Für Unternehmen keine Frist. Die Skizzenfrist für die Ausschreibung neuer regionaler Mittelstand-Digital Zentren endete am 31.03.2026 — Antragstellung für den Zentrumsbetrieb ist nicht mehr möglich.
Das Netzwerk ist seit 2024 stark auf Künstliche Intelligenz fokussiert. Die konkrete Laufzeit der aktuellen Zentrengeneration über 2026 hinaus konnte nicht belegt werden — vor einer längerfristigen Planung beim zuständigen Zentrum erfragen.
Zur Antragstelle →Quelle →geprüft am 29.08.2026
Welche Förderung deckt in Rheinland-Pfalz den Kauf eines Roboters ab?
Am ehesten passen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (ISB-Zuschuss 158), Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE, FÖP 361). Das einzige aktuell laufende RLP-Landesprogramm, das die Beratung rund um einen Automatisierungsvorhaben direkt bezuschusst: Themen Digitalisierung/KI sowie Wissens- und Technologietransfer sind ausdrücklich förderfähig. Damit lassen sich Machbarkeitsprüfung, Prozessanalyse, Layout- und Wirtschaftlichkeitsbewertung einer Roboterzelle zu 50 % finanzieren. Die Roboterhardware selbst ist nicht Gegenstand.
Gibt es in Rheinland-Pfalz noch einen Digitalisierungsbonus?
Von den 9 geprüften Programmen in Rheinland-Pfalz sind 3 nicht mehr beantragbar. Die aktuelle Lage steht in der Tabelle oben — jedes Programm mit Status und Prüfdatum.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Die laufenden Programme dieser Region nehmen Anträge fortlaufend an, ohne Stichtag. Entscheidend ist etwas anderes: Der Antrag muss in fast allen Fällen VOR Vorhabensbeginn gestellt sein. Wer bestellt und danach fragt, bekommt nichts.